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Experten-Antwort

Gesetzesanpassung 9/10-Regelung zugunsten von Frauen

von H.M.15.03.2017 | 18:03
1276 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, im Februar hat der Bundestag beschlossen, dass das Gesetz über die 9/10 Regelung in der zweiten Hälfte der Berufsjahre dahingehend geändert wird, dass Frauen, die Kinder erzogen haben, dieses angerechnet bekommen . Jedes Kind zählt 3 Jahre. Ist das bekannt? M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo H.M.,

die 9/10 Regelung wird von der gesetzlichen Krankenkasse geprüft. Der Rentenversicherungsträger ist nach dieser Prüfung nur ausführende Kraft.

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8 Antworten

C.A.am 15.03.2017 | 20:55
Zitat von H.M. anzeigenausblenden
Ich schon, doch bei Ihnen hab ich meine Zweifel. Die Frauen - im übrigen betrifft die Thematik auch Männer - müssen den Antrag bei der KRANKENKASSE stellen; nicht bei der Rentenversicherung. Die Rentenversicherung fängt weder an zu ermitteln noch irgendwelche Infoschreiben abzusenden. Und wenn die Krankenkasse sagt: "So liebe Rentenversicherung, jetzt behalte die Beiträge ein", dann macht sie das und fragt nicht nach dem Warum. Und wenn Sie die Frage was Sie sich von Ihrem Beitrag hier erhoffen damit beantworten, dass andere das interessant finden, sei von mir der schulmeisterhafte Hinweis erlaubt, dass sie dennoch hier falsch sind. Und die Anzahl der Fälle, bei der die KVdR - erst dadurch - erfüllt wird, dass - in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens - Kinder erzogen wurden - und währenddessen keine Mitgliedschaft in der gKV bestand, dürfte doch überschaubar sein. Und: Soll hier hier jeder fortlaufend was posten, der irgendwas über "Rente" weiß ??? (Die Frage können Sie gerne beantworten) Den Schulmeisteranzug sollten Sie sich doch eher anziehen. Ich kann ja auch mal ein Beitrag verfasssen, von dem ich glaube, dass das bestimmt (fürirgendwen) Interessant ist. ---- Auf Grund einer Gesetzesänderung darf seit dem 01.01.2017 Arbeitsentgelt von behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten nicht mehr als anrechenbares Einkommen bei der Einkommensanrechnung von Witwen- und Witwerrenten gewertet werden (betrifft sowohl Rentenversicherung als auch Unfallversicherung). Das Arbeitshandbuch/Rechtshandbuch der Rentenversicherung wurde bis heute noch nicht einmal geändert/angepasst http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_… Bis heute wurden noch nicht einmal die Witwen- und Witwerrente neu berechnet, die auf Grund dessen bis zuletzt eine Kürzung erhalten haben, weil (zumindest bei der Rentenversicherung) bis heute noch kein Suchlauf gestartet wurde, der diese Fälle für die Sachbearbeitung vorlegt, damit eine Neuberechnung erfolgen kann. "Ist das bekannt?"
H.M.am 15.03.2017 | 20:09
Hallo, (gibt es hier im Forum eigentlich auch so was wie "Netiquettes" - Benimmregeln (auf Deutsch) ? Keine schulmeisterhaften Empfehlungen bitte! Ich bin haarscharf richtig hier. Es geht um Rente und das ist ein wichtiges Thema für viele Frauen, die schon in Rente sind oder diese beantragen möchten. Die finden das sehr interessant. Genau deshalb befinde ich mich gerade hier. Kapiert? So wie es in den Wald schallt, so schallt es heraus.
Verwirrteram 15.03.2017 | 20:36
Ja, ist bekannt.
Malteam 15.03.2017 | 20:46
Damit dürfte die Frage ausreichend und zufriedendstellend beantwortet sein.
KPJMKam 16.03.2017 | 12:06
Hallo. Ich finde gut das es hier geschrieben wurde auch wenn es nicht alle betrifft. Die Rentenversichrzng wird bestimmt auch mit beteiligt werden weil nur hier die Kindererziehungszeiten nachgewiesen sind. Wer nun wohin den Anstoß zur Änderung gibt wird später durch die Großkopferten entschieden. Es wird auch mancher überdenken wegen der Pflichtversicherung sein Rentenkonto wenn es geht auf 5 Jahre aufzufüllen damit überhaupt Rente gezahlt wird. Es könnte sich dann ja noch eher lohnen.
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