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Experten-Antwort

Gesetzesentwurf: EM-Rente für wen nun gültig?

von Dieter S.17.01.2014 | 04:00
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12 Antworten

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Hallo, der Gesetzesentwurf von Frau Ministerin Nahles über die Rente ist erstellt! Hinsichtlich der Erwerbsminderungsrentner nach den "Schröder"-Reformen kommt meine Frage hier und jetzt: Sind betroffene Erwerbsunfähigkeitsrentner, die seit 2001 und später betroffen waren auch in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt worden oder "nur" Rentner ab 07/2014. Vielen Dank für Ihre Antworten: Lieben Gruß Dieter S.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dieter,

wir bitten zu beachten, dass es sich zunächst erst einmal um einen Referentenentwurf handelt, der sich noch ändern kann. Wir gehen Stand heute davon aus, dass sich die Änderung bei den Erwerbsminderungsrenten nur für Neurentner auswirkt. Der weitere Gesetzgebungsgang bleibt jedoch abzuwarten.

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11 Antworten

Dajoam 17.01.2014 | 06:00
Gilt nur für EU-Rentner ab 1.7.2014! Die Hoffenden sind die Narren der Herrschenden!
arnoam 17.01.2014 | 05:52
Was glauben Sie nur????Wie naiv muss man heute noch sein??? :-)
Dieter S.am 17.01.2014 | 06:33
der Gesetzesentwurf von Frau Ministerin Nahles über die Rente ist erstellt! Hinsichtlich der Erwerbsminderungsrentner nach den "Schröder"-Reformen kommt meine Frage hier und jetzt: Sind betroffene Erwerbsunfähigkeitsrentner, die seit 2001 und später betroffen waren auch in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt worden oder "nur" Rentner ab 07/2014. Vielen Dank für Ihre Antworten: Lieben Gruß Dieter S. Entschuldigung/Korrektur: Soll heissen: Sind betroffene Erwerbsunfähigkeitsrentner, die seit 2001 und später betroffen waren auch in diesem Gesetzesentwurf berücksichtigt worden oder "nur" Rentner ab 07/2014.
Rangoam 17.01.2014 | 08:06
Die Erhöhung der Zurechnungszeit auf 62 Jahre gilt nur für alle N E U - Rentner ab 1.7.14 !
Dieter S.am 17.01.2014 | 10:24
Danke für die freundlichen Antworten, lieben Dank vor allem an die Antwort/Meldung von: Experten-Antwort Grüsse Dieter S.
Karla G.am 17.01.2014 | 15:07
Das wäre doch völliger Humbug. Schließlich beruht die Änderung u.a. darauf, dass die DRV der Politik mitteilte, dass EM-Rentner besonders stark durch die 10,8 % benachteiligt sind. Weder diese, noch die Neurentner haben sich ihren Gesundheitszustand ausgesucht. Durch die Einführung der Rente mit 67 sollten diese 2 Jahre Zurechnungszeit (anstatt bis 60 bis 62 Jahre) eigentlich auch den Bestandsrentnern zugeteilt werden. Wahrscheinlich musss das wieder im Einzelfall juristisch geklärt werden.
Rangoam 17.01.2014 | 18:17
Ist aber so. SPD/CDU hat euch alle schön verarscht und Hoffnungen geweckt.. Thema wurde gestern auch schon hier durchgekaut. Bitte Gesetzentwurf der Nahles lt. Link mal lesen. Da steht es auf Seite 3 . Betrifft nur die N E U - Rentner ab Renteneintritt 1.7.14 : Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Rangoam 17.01.2014 | 18:18
" Wahrscheinlich musss das wieder im Einzelfall juristisch geklärt werden. " Träum mal schön weiter...
rentenoam 18.01.2014 | 02:56
Es bleibt bei der ARMUT!!! Diesen NAHLES WAHNSINN kann man jetzt schon als den grössten FAKE des Jahres 2014 bezeichnen! Kein Schwein bringt es fertig direkt zu sagen: DAS GILT NUR FÜR NEUE!!!!!!!! EM RENTNER AB DEM 1.7.2014!!! Aber keine Angst die 1,1 % Rentenerhöhung netto ab 1.7. bleiben euch ja!!! :-)
rentenoam 18.01.2014 | 03:05
DIE ARMEN "ALTEN" EM-RENTNER GUCKEN ALSO IN DIE VOLLRÖHRE UND DÜRFEN DIE NEUEN (ab 1.7.14) EM-RENTNER BENEIDEN!!! FRAGE BEIM AMT: " SIND SIE ALTER ODER NEUER EM-RENTNER? :-) EINFACH UNFASSBAR DAS ALLES!!! 60 MILLIARDEN IN DIE MÜLLTONNE!!!
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