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Experten-Antwort

Gesetzlich versichert wenn wieder Arbeitnehmer?

von Angelika Langer23.08.2010 | 15:33
1740 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, seit 1.7.2010 bin ich selbständig. Ich habe jetzt den Bescheid erhalten, dass ich nicht per Gesetz versicherungspflichtig bin. Nun habe ich mir auch schon einen Antrag zur freiwilligen Versicherung besorgt. Meine Frage ist, wenn ich irgendwann doch wieder als Arbeitnehmer tätig bin, komme ich dann wieder in die gesetzliche Rentenversicherung, auch wenn ich jetzt nicht freiwillig weiterversichert bin? Meine 2. Frage, im Antrag steht die Sache mit der Erwerbsminderungsrente: Vor dem 1.1.84 eine Wartezeit von 5 Jahren muss erfüllt sein (trifft für mich zu) und vom 1.1.84 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung mit Anwartschaftszeiten belegt sein. (was ich hoffentlich nie in Anspruch nehmen muss). Wenn jetzt zum Beispiel eine Ausfallzeit vom 15.6.-15.7 erfolgt wäre. Bedeutet es, dass in den beiden Monaten jeweils für 15 Tage eine Renteneinzahlung erfolgt ist. Oder würde das schon zur Nichtzahlung einer EM-Rente zur Folge haben? Kann man einen Antrag stellen das man in dieser Hinsicht diese Zeiten überprüfen lässt und eventuell Nachzahlungen veranlassen? Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Falls Sie in Zukunft wieder als Arbeitnehmer tätig werden, dann sind Sie selbstverständlich ab diesem Zeitpunkt wieder rentenversicherungspflichtig. Es ist unerheblich, ob Sie vorher die freiwillige Versicherung gewählt haben.

Bei der 2. Frage kann ich Sie beruhigen. Falls nur eine Ausfallzeit vom 15.06.-15.07. vorliegt, dann führt dies nicht zur Nichtzahlung einer EM-Rente. Angebrochene Monate werden in der Rentenversicherung voll angerechnet. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Ihnen auch die Unterschiede zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung auf Antrag erläutern. Außerdem sollte man auch klären, ob Ihr Versicherungskonto vollständig, richtig und lückenlos ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Öhaam 23.08.2010 | 15:52
Packen Sie alle Rentenpapiere zusammen und holen Sie sich umgehend kompetente Hilfe bei der DRV oder Ihrer Kommunalverwaltung - das Thema ist zu wichtig und zu vielschichtig um es hier im Forum zu behandeln - da kommt es auch auf Kleinigkeiten an! Freiwillige Versicherung ist unter Umständen gut - Versicherungspflicht auf Antrag vielleicht besser ...!
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