Falls Sie in Zukunft wieder als Arbeitnehmer tätig werden, dann sind Sie selbstverständlich ab diesem Zeitpunkt wieder rentenversicherungspflichtig. Es ist unerheblich, ob Sie vorher die freiwillige Versicherung gewählt haben.
Bei der 2. Frage kann ich Sie beruhigen. Falls nur eine Ausfallzeit vom 15.06.-15.07. vorliegt, dann führt dies nicht zur Nichtzahlung einer EM-Rente. Angebrochene Monate werden in der Rentenversicherung voll angerechnet. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man Ihnen auch die Unterschiede zwischen freiwilliger Versicherung und Pflichtversicherung auf Antrag erläutern. Außerdem sollte man auch klären, ob Ihr Versicherungskonto vollständig, richtig und lückenlos ist.