Fakt ist, daß ein berufsunfähiger Beamter fast immer dienstunfähig ist, weil das Beamtenrecht den Begriff der Berufsunfähigkeit oder der teilweisen Erwerbsminderung nicht kennt !
Konsequenz: Er erhält 75 Prozent seiner letzten Bezüge als Früh-Pension zzgl. Weihnachtsgeld.
Außerdem profitiert er gleichermaßen von den Tariferhöhungen wie die arbeitenden Beamten.
Von so einer Luxus-Versorgung können Nicht-Beamte nur träumen !
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Da zeigt sich der wahre Kenner des Beamtenrechts ......
Aber schauen Sie doch mal zur Abwechslung in § 45 BBG und § 14 BeamtVG, finden Sie die 75 % ???
Das mit den 75% stimmt zwar nicht aber ich kenne auch keinen Beamten der wegen Krankheit versetzt wurde sondern Sie wurden heimgeschickt auf Lebenszeit und haben dann das arbeiten zu Hause erst richtig begonnen.
Tut mir leid aber ich habe in meiner Umgebung genügend Beispiele
Den Gipfel stellte ein Bürobeamter in meinen Augen der wegen Krankheit pensioniert wurde aber Hauptamtlicher Bürgermeister von einer 7000 Einwohner später werden wollte aber nicht gewählt wurde da eben seine Vorgeschichte bekannt war und sich die Leute fragten wie kann es angehen nicht mehr im Büro zu arbeiten aber Bürgermeister werden wollen.
Der Bürgermeister der gewählt wurde war über 20 Jahre im Amt und der frühzeitig pensionierte Beamte freut sich auch immer noch bester Gesundheit und geht so seinen Hobbys nach.
ES können noch so viele Vorschriften aufgezählt werden fakt ist ein Arbeiter soll wenn irgend möglich jede Arbeit auch wenn er angeschlagen ist machen und Beamte haben es leichter für immer ohne Nachprüfung ein sorgenfreies Leben zu führen.
Und dies ist nicht nur meine Meinung sondern von vielen andern auch und das hat nichts mit Neid zu tun sondern mit Gerechtigkeit.