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Experten-Antwort

gesetzliche Rente hat keinen Einfluß auf die Einnahmenuntergrenze bei Krankenkassenpflicht einer Betriebsrente

von Annegret05.02.2019 | 17:22
115 Ansichten
6 Antworten

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Meine gesetzliche Rente zählt nicht zu den Versorgungsbezügen und dadurch wird meine Betriebsrente krankenkassenpflichtig. Würde meine Rente jedoch als Versorgungsbezug betrachtet, dann wäre die Einnahmeuntergrenze unterschritten und ich müßte keinen Krankenkassenbeitrag auf meine Betriebsrente zahlen. Meine Frage: auf eine Betriebsrente muß also in jedem Fall, unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente, Krankenkassenbeitrag gezahlt werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annegret,

welche Einnahmen (und unter welchen Voraussetzungen) beitragspflichtig für die gesetzliche Krankenversicherung sind, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse ab.

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5 Antworten

Grubeam 05.02.2019 | 17:32
Ich zahle keinerlei Abgaben von meiner BR=kleiner 150 Euronen.
Annegretam 05.02.2019 | 18:37
Hallo, mit der Krankenkasse habe ich das schon besprochen. Vielleicht haben Experten Kenntnis über ein anderes Gesetz, deshalb hier meine Frage. Freundliche Grüße
Schadeam 05.02.2019 | 18:19
Das sollten Sie doch eher Ihre Krankenkasse fragen. Das Beitragsrecht der KV ist nicht unbedingt die Kernkompetenz der DRV, man könnte auch sagen Sie haben die Frage im falschen Forum gestellt.
W*lfgangam 05.02.2019 | 19:10
Hallo Annegret, - pflichtversichert (KVdR)? - freiwillige GKV Die beitragspflichtigen Einnahmen werden im SGB 5 ab hier dargestellt: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR… Gegen den Beitragsbescheid Ihrer KK können sie Widerspruch einlegen – und sich dann auch die Rechtsgrundlagen aufzeigen lassen (sofern Sie im Bescheid nicht bereits genannt worden sind). Der weitere Rechtsweg/Klage steht Ihnen dann offen. Ansonsten sind Sie mit Ihrer Frage besser hier aufgehoben: https://www.krankenkassenforum.de/ Gruß w.
Mitleseram 05.02.2019 | 19:11
Das mit den Versorgungsbezügen ist mir nicht ganz klar. Wenn Sie freiwillig versichert sind berechnet sich der Beitrag aus allen Einnahmen auch aus kleinen Betriebsrenten. Da gibt es auch ein Mindesteinkommen für die Berechnung. Wenn Sie versicherungspflichtig sind zahlen sie Betrag für die gesetzliche Rente. Da gibt es kein Mindesteinkommen. Für die Betriebsrente Beitrage nur wenn sie über 155€ ist.
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