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Gesetzliche Rente plus Unfallrente

von Sebastian05.08.2008 | 11:42
4352 Ansichten
6 Antworten
Beim Zusammentreffen von gesetzlicher Rente mit einer gesetzlichen Unfallrente wird die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ungekürzt weitergezahlt. Die Rente aus der GRV wird jedoch nicht gezahlt, wenn sie zusammen mit der Unfallrente bestimmte Höchstbeträge überschreitet. Wie hoch sind diese bestimmten Höchstbeträge? Spielt Schwerbehinderung eine Rolle? Gibt es ein Merkblatt darüber?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.08.2008 | 11:54

Diese "Höchstbeträge" sind der Grenzbetrag.

Grundlage zur Berechnung des Grenzbetrages ist der Jahresarbeitsverdienst, der, der Berechnung der UV-RT zu Grunde lag. Er ist zu ersehen, z.B. bei der letzten Anpassung der BG-RT.

Danach beträgt der Grenzbetrag für alle Renten 70 % eines Zwölftels dieses Jahresarbeitsverdienstes vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor.

Übersteigen die Renten diesen Grenzbetrag, so wird die gesetzliche RT um diesen übersteigenden Betrag gekürzt.

Moderatoren-Antwortam 05.08.2008 | 14:00

Formel zur Ermittlung des JAV, wenn nur die UV-Rente bekannt ist:

JAV = UV-RT x 1800 : MdE-Satz.

Setzen Sie jetzt in diese Formel Ihre heutige mtl. UV-RT ein und Sie erhalten den JAV. Diesen teilen Sie durch 12 und multiplizieren ihn mit 70%. Dann haben Sie Ihren Grenzwert.

4 Antworten

Rosannaam 05.08.2008 | 13:04
Nachzulesen im § 93 Sozialgesetzbuch VI.
Hinweisam 05.08.2008 | 13:16
Aus der Anpaasungsmitteilung des RentenService zur Unfallrente geht der Jahresarbeitsverdienst nicht hervor! Es ist lediglich der mtl. Zahlbetrag der Unfallrente ersichtlich!
dieteram 06.08.2008 | 07:40
Frage:Geht bei der Unfallrente nicht noch ein Freibetrag ab?
Rosannaam 06.08.2008 | 09:09
Ja; s. § 93 Abs. 2 Nr. 2 a + b SGB VI.
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