Diese "Höchstbeträge" sind der Grenzbetrag.
Grundlage zur Berechnung des Grenzbetrages ist der Jahresarbeitsverdienst, der, der Berechnung der UV-RT zu Grunde lag. Er ist zu ersehen, z.B. bei der letzten Anpassung der BG-RT.
Danach beträgt der Grenzbetrag für alle Renten 70 % eines Zwölftels dieses Jahresarbeitsverdienstes vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor.
Übersteigen die Renten diesen Grenzbetrag, so wird die gesetzliche RT um diesen übersteigenden Betrag gekürzt.
Formel zur Ermittlung des JAV, wenn nur die UV-Rente bekannt ist:
JAV = UV-RT x 1800 : MdE-Satz.
Setzen Sie jetzt in diese Formel Ihre heutige mtl. UV-RT ein und Sie erhalten den JAV. Diesen teilen Sie durch 12 und multiplizieren ihn mit 70%. Dann haben Sie Ihren Grenzwert.
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