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Experten-Antwort

gesetzliche Rente - Versorgungswerk

von Versorgung06.02.2021 | 03:14
52 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, als GKV-versicherter Bezieher einer Versorgungswerk-Rente ist es recht entscheidend, ob man bei der GKV später freiwillig oder pflichtversichert ist. Daher frage ich mich, ob mir eine gesetzliche Rente und damit eine Pflichtversicherung zustehen könnte. Meine Eckdaten: Studiert habe ich ab dem 25. Lebensjahr für 4 Jahre + 1 Praktisches Jahr. Vor diesem Lebensalter habe ich (>17 LJ) eine 2 jährige schulische Ausbildung absolviert, war 1/2 Jahr arbeitslos, war 2 1/2 Jahre sozialversicherungspflichtig angestellt + habe Zeitgleich 2 Jahre die Abendschule besucht. Vielen Dank und Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Versorgung,

Anspruch auf [Regelaltersrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rentenbeginnrechner.html besteht, sofern die allgemeine Wartezeit erfüllt und das entsprechende Lebensalter erreicht ist.

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn mindestens 60 Monate (=5 Jahre) mit Beitragszeiten vorhanden sind.

Ob dies der Fall ist können Sie unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800 in Erfahrung bringen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 06.02.2021 | 09:19
Für einen Rentenanspruch bei der DRV benötigen Sie 5 Beitragsjahre, also 60 Monate. Danach sieht es lt Beschreibung nicht aus..... Die ganzen Schulzeiten sind keine Beitragszeiten, ob während Arbeitslosigkeit oder im Praktikum Beiträge vorliegen, weiß "das Forum" nicht. Aber wo ist das Problem? Versicherungsverlauf bei der DRV anfordern und ggfls. das Versicherungskonto klären, bzw. Fragen telefonisch abklären (oder persönlich sobald das wieder möglich ist). Je nach Alter kommt es vielleicht nicht darauf an ob "dieses Problem" morgen oder erst in einigen Monaten geklärt ist. Und wenn es ganz eilig ist versuchen Sie es gleich Montag telefonisch mit der DRV Beratungsstelle zu klären - halten Sie beim Telefonat die Versicherungsnummer parat (gefühlt 30% der Anrufer müssen erst mal umständlich die Nummer suchen - grins)
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