Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. Um die Mindestversicherungszeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in Spanien zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Sie müssen mindestens einen deutschen Beitrag gezahlt haben, um die Wartezeit zu erfüllen. Grundsätzlich können Sie auch aus Spanien freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen.