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Gesetzliche Rentenversicherung

von Mary11.04.2008 | 18:16
1749 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wieviel Jahre muss man Beiträge bezahlt haben, um eine gesetzlichen Rente ausbezahlt zu kommen? Wenn die (Pflicht)Jahre nicht vollzählig sind, besteht dann die Möglichkeit Beiträge nachzubezahlen? Wenn ich im Ausland (EU) aber Rentenbeiträge bezahle, werden Diese dann in Deutschland angerechnet? Vielen Dank für Ihre Mühe M.K.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.04.2008 | 15:38

Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. Um die Mindestversicherungszeit für eine Rente zu erfüllen, können Versicherungszeiten, die Sie in Spanien zurückgelegt haben, mit Ihren deutschen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Sie müssen mindestens einen deutschen Beitrag gezahlt haben, um die Wartezeit zu erfüllen. Grundsätzlich können Sie auch aus Spanien freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen.

4 Antworten

Wolfgang Amadeusam 11.04.2008 | 18:54
Hallo Mary, für einen Anspruch auf Altersrente braucht man mindestens 5 Jahre Beiträge. Eine Rente aus gesundheitlichen Gründen oder eine Hinterbliebenenrente kann man eventuell auch schon nach kürzerer Zeit bekommen. Da gibt es also Ausnahmebestimmungen. Wenn zu den 5 Jahren noch Beiträge fehlen, kann man freiwillige Beiträge zahlen. Aber nicht jeder darf das. Es gibt Einschränkungen, wenn man von der Versicherungspflicht befreit ist oder versicherungsfrei ist. Außerdem kann es Einschränkungen geben, wenn man im Ausland wohnt (das ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich und auch von der Staatsangehörigkeit abhängig). Ebenso ist es unterschiedlich, ob Beitragszeiten im Ausland bei der Mindestversicherungszeit von 5 Jahren berücksichtigt werden. Das hängt wieder vom Land ab und unter Umständen von der Staatsangehörigkeit. Wenn Du mir noch mitteilst, welche Staatsangehörigkeit und welches Land, könnte ich oder ein anderer Dir konkretere Informationen geben.
Schadeam 12.04.2008 | 10:04
wie wäre es mit einer Beratung bei einer Außenstelle der RV? Dort erhalten Sie Antwort auf alle Rentenfragen, die mir doch relativ komplex erscheinen. (siehe Beratungsstellen Link auf dieser Seite)
Maryam 13.04.2008 | 13:20
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Das Land ist Spanien. Lebe seit 10 Jahren hier und habe hier auch in die Rentenversicherung einbezahlt (also normale Arbeitsverträge gehabt). Nochmals vielen Dank und Gruss Maty
Wolfgang Amadeusam 13.04.2008 | 15:18
Hallo Mary, da Spanien zur EU gehört, können natürlich Beiträge zur spanischen Rentenversicherung mitberücksichtigt werden, sofern es andernfalls mit den Mindestversicherungszeiten für eine deutsche Rente nicht klappt. Außerdem besteht die Möglichkeit, von Spanien aus bei fehlenden Beiträgen für einen Rentenanspruch noch freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu bezahlen. Zunächst würde ich Dir empfehlen, mit Deiner Rentenversicherung in Kontakt zu treten, um zu klären, wieviele anrechenbaren Beitragsmonate Du unter zusätzlich Berücksichtigung der spanischen Beitragszeiten hast. Offiziell funktioniert das so, dass Du bei der Deutschen Rentenversicherung das Formular E207 einreichst, worin Du Angaben zu Deinen Beschäftigungszeiten in Spanien machen müßtest.
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