Wo soll man denn da jetzt anfangen. So sieht immer eine typische Rechnung von Privat-Versicherern/ Lobbyisten/Markler aus, die versuchen mit einer anscheinend logischen Rechnung die tolle (eigene) Private Altersvorsorge im Guten Licht darstehen zu lassen. Doch da wo viel Licht ist, ist auch.... (naja, Sie wissen ja wie die Redewendung endet). Nein, ich sage nicht, dass Sie ein Lobbyist sind, nur seh ich soetwas immer und immer wieder und merke, dass de Leute nur auf das Geld schauen und daber wesentliche Aspekte außen vor lassen.
(zu) 1. Die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) ist ein UMLAGEVERFAHREN, die pRV ein Kapitaldeckungsverfahren. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, und das auch nicht sehr ausgewogen (siehe weitere Punkte). Sie rechnen so, als ob die gRV ein Kapital... wäre.
2. Sie vergessen die jährlichen RENTENANPASSUNG. Die erworbenen Anwartschaften werden dynamisiert (dieses Jahr zwischen 4 und 5%)
3.1 Die gRV bietet auch ERWERBSMINDERUNGSRENTEN an. Wenn Sie (in Ihrem Beispiel), bereits mit 32 Jahren erwerbsgemindert werden, bekommen Sie schon eine Rente - im Idealfall bis Lebensende. Und dabei wird in der Rentenberechnung so getan, als ob Sie das, was Sie bisher durchschnittlich verdient haben, bis zum 62. Lebensjahr hochgerechnet weiter verdienen (sogenannte ZURECHNUNGSZEIT - sollten Sie auch in die Rechnung mit einfließen lassen).
3.2 Die gesamtgesellschaftliche Verantwortung geht sogar soweit, dass, wenn jemand von Geburt an erwerbsgemindert/schwerbehindert ist und trotzdem arbeitet/Beiträge einzahlt, bereits die Möglichkeit hat nach 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten (zzgl. Zurechnungszeit).
"Was, das betrifft mich ja nicht", sagen Sie jetzt? Jemand den das betrifft und über 20 Jahre unter Schmerzen Beiträge einzahlt, würde sagen "Glück gehabt".
4.1 In dem monatlichen Rentenbeitrag sind auch Leistungen der REHABILITATION (medizinische und beruflich) inbegriffen. Das kann dann sogar soweit gehen, dass Ihr Auto (teuer) umgebaut wird, damit Sie leidensgerecht Ihren Arbeitsplatz erreichen können (siehe Beispiel "KfZ-Hilfe").
4.2 ÜBERGANGSGELD natürlich nicht zu vergessen
5. Sollten Sie versterben und hinterlassen eine Witwe, erhält diese ebefalls eine WITWENRENTE; und zwar berechnet aus Ihren Beiträgen. Wenn Sie also 87 Jahre alt werden und eine 40 Jahre jüngere Witwe hinterlassen und diese ebenfalls 87 Jahre alt wird.... rechnen Sie mal die Rentabilität aus (jährliche Rentenanpassungen nicht vergessen!).
6. Sollten Sie sterben und minderjährige Waisen haben, erhalten diese ebenfalls WAISENRENTE; unabhängig davon wie viele Waisen vorhanden sind; des Weiteren erhält man Waisenrente vom 18. bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich die Waisen in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
7. Wenn ihr unverheirateter Partner verstirbt und Sie erziehen das gemeinsames minderjährige Kind (weiter), haben Sie Anspruch auf eine ERZIEHUNGSRENTE; berechnet aus Ihren Beiträgen.
8. Wenn Sie SCHWERBEHINDERT sind, können Sie (entsprechend Ihres Beispieles) bereits vor dem 67. Lebensjahr (abschlagsfrei) in Rente gehen
9. Besonderheiten der KBS (zu mühselig da jetzt alles aufzuzählen)
10. Gemessen an Ihren Bruttoentgeltbeispiel von 3000 EUR erhalten Sie, wenn Sie paralell noch Kinder überwiegend erziehen, weitere Anwartschaften bei der gRV, die Ihre spätere Rentenhöhe steigert (= KINDERERZIEHUNGSZEITEN). Solche Fallkonstellationen sollten Sie auch mit einrechnen. Das ist auch in Kombination mit 7. möglich.
....und und und.....
Zusammengefasst:
Ihre Rechnung funktioniert vorne und hinten nicht. Die gRV, in Ihrer mittlerweile 125jährigen Geschichte, ist kein statisches Relikt aus Kaiserszeiten sondern dem Wandel der Gesellschaft entsprechend angepasst. Dass das System der gRV nicht überall gerecht und ausgewogen ist, mag an manchen/einigen/vielen Stellen sogar richtig sein; darüber zu diskutieren ist aber nicht Gegenstand dieses Forums (die Beiträge darüber tauchen in diesem Forum dennoch immer in der Zeit von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend auf).
Wie oben (unter 4.2) bereits erwähnt, gibt es eine gewisse Verantwortung möglichst viele Lebensmodelle abzudecken und nicht nur wie in Ihrem Beispiel darauf abzuzielen: Eingezahlt von 27 bis 67; Rentenbezug von 67 bis 87; Fertig.
Sie bekommen vielliecht einen Eindruck wie komplex sich das Rentenrecht entwickelt hat und mit Sicherheit auch weiter entwickeln wird. Ein 'faire' Verzinsung/Rendite darüber zu ermitteln, ist - in meinen Augen- schlichtweg unmöglich.
Mal als Suchbegriff auf dieser Seite eingegeben, wird behauptet
Rendite für Männer zwischen 2,09 und 2,14 Prozent
Rendite für Frauen zwischen 2,66 und 2,69 Prozent
Ob das stimmt, und unter welcher Berechnungsformel diese Werte ermittelt wurden, weiß ich nicht. Aber jeder Wirtschaftsmathematiker wird vermutlich zu einem anderen Ergbenis kommen.
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