Hallo Franz,
eine direkte Art Zusatzversicherung für den Fall der Erwerbsminderung ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Wie chi Ihnen schon geschrieben hat, gäbe es zwei Möglichkeiten, zusätzliche Beiträge einzuzahlen, die eine eventuelle EM-Rente steigern könnten. DAs wäre zum einen die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Schulausbildungszeiten nach § 207 SGB VI, die bis zum 45. Lebensjahr möglich wäre. Und zum anderen eine Ausgleichzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen nach § 187a SGB VI, die regelmäßig ab dem 50. Lebensjahr möglich wäre. Bei Interesse sollten Sie sich dazu individuell in einer Beratungsstelle über die Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten beraten lassen.
Außer der EM-Rente gibt es wohl keinen gesetzlichen Schutz. Falls die EM-Rente niedrig ausfällt, kann man Grundsicherung nach SGB XII beim Sozialamt beantragen, das entspricht von der Leistung her dem Hartz IV.
Außer der EM-Rente gibt es wohl keinen gesetzlichen Schutz. Falls die EM-Rente niedrig ausfällt, kann man Grundsicherung nach SGB XII beim Sozialamt beantragen, das entspricht von der Leistung her dem Hartz IV.
Außer der EM-Rente gibt es wohl keinen gesetzlichen Schutz. Falls die EM-Rente niedrig ausfällt, kann man Grundsicherung nach SGB XII beim Sozialamt beantragen, das entspricht von der Leistung her dem Hartz IV.
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