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Experten-Antwort

gesetzliches Rentenalter

von Ernie28.01.2018 | 11:10
588 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin im April 1953 geboren und könnte ab dem 1.12.2018 in "Rente gehen". In meinem Arbeitsvertrag steht: Der AV endet automatisch beim Eintritt in das gesetzliche Rentenalter. Was ist das gesetzliche Rentenalter? 67 Jahre oder 65 Jahre + x Monate auf Grund des passenden Geburtsjahres. Falls das gesetzl. Rentenalter 67 Jahr beträgt, könnte ich dann verlangen, bis zum Ende beschäftigt zu werden, obwohl ich ja schon vorher gehen könnte? Würde mich freuen, eine fundierte Antwort zu erhalten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2018 | 10:14

Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies

· in einem anwendbaren Tarifvertrag,

· in einer Betriebsvereinbarung oder

· im Arbeitsvertrag

ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer kein Interesse daran, weiterzuarbeiten. Das kann allerdings auch einmal anders sein.

Wenden sie sich daher hinsichtlich der Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses an ihren Arbeitgeber.

5 Antworten

Fastrentneram 28.01.2018 | 11:31
Die im Arbeitsvertrag gemeinte Altersgrenze erreichen Sie mit 65 Jahren und 7 Monaten. Ab diesem Zeitpunkt muss Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr beschäftigen. In beiderseitigem Einverständnis können Sie aber noch weiter arbeiten und Rente beziehen oder Ihre Rente später beantragen und die Erhöhungseffekte durch weiter eingezahlte Beiträge und 0,5% Rentenerhöhung pro Monat nach der erreichten Regelaltersgrenze mitnehmen. Haben Sie die Voraussetzungen erfüllt und wollen vorher die Rente beantragen, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber, innerhalb der arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist mitteilen.
Zoranam 28.01.2018 | 11:22
Ja, Sie dürfen bis 67 arbeiten. Aber warum?
Zoranam 28.01.2018 | 11:26
Sorry Falsch gelesen. Nein, wenn Arbeitgeber verlangt, dann bis zu ihrem grsetzlichem Eintrittsalter.
KSCam 28.01.2018 | 13:15
Die Formulierung "gesetzliches Rentenalter" ist natürlich unglücklich gewählt. Stünde da das Arbeitsverhältnis endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze wäre alles eindeutig. Die liegt für Sie bei 65+9. Aber warum fragen Sie nicht am Montagfrüh Ihr Personalbüro? Ein kurzes Gespräch und nach 5 Minuten ist alles geklärt?
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