Wenn Sie im Rentenantrag angekreuzt haben, dass eine Hochrechnung durchgeführt werden soll, dann wird die Einmalzahlung nicht mehr berücksichtigt.
Sofern Sie allerdings der Hochrechnung widersprochen haben, fließt die Einmalzahlung noch in die Rentenberechnung mit ein. Allerdings kann Ihre Rentenzahlung erst dann erfolgen, wenn vom Arbeitgeber die endgültige Meldung abgegeben worden und in Ihr Versicherungskonto gelangt ist.