Bei einer bestehenden Ehe kann kein Rentensplitting vollzogen werden. Schenken können Sie Ihrer Ehefrau was Sie wollen!
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Bei einer bestehenden Ehe kann kein Rentensplitting vollzogen werden. Schenken können Sie Ihrer Ehefrau was Sie wollen!
Ich hatte fälschlicherweise bestehende Ehe geschrieben, ich meinte aber vor dem Rentenalter.
Nach § 120a Abs. 2 SGB 6 ist die Möglichkeit des Rentensplittings auf Ehegatten beschränkt, deren Ehe(altersunabhängig) nach dem 31.12.2001 geschlossen worden ist, oder bereits am 31.12.2001 bestand, sofern beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Diese Voraussetzungen haben Sie wahrscheinlich nicht erfüllt, da einer von ihnen vor dem 01.01.1962 geboren ist.
Deshalb ist das Rentensplitting bei Ihnen nicht möglich.
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