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Gesundheitszustand und Arbeitsmarktrlage

von Neurentner13.06.2009 | 17:01
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe Anfang Juni einen Bescheid über Rente wegen voller EM erhalten. Nach diesem Bescheid beruht die EM nicht ausschließlich auf meinem Gesundheitszustand sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes. Leider läßt der Bescheid eine Begründung vermissen. Was bedeutet die Verquickung Gesundheitszustand/Arbeitsmarkt? Warum wird nicht ausschließlich auf den Gesundheitszustand abgestellt? Welche Auswirkung hat die Einbezugnahme des Arbeitsmarktes auf die Rentenzahlung? Handelt es sich hierbei um eine sog. Arbeitsmarktrente? Kann die mir zuerkannte Rente in eine auf unbestimmte Dauer gewandelt werden - unter welchen Vorraussetzungen? Was passiert, wenn sich die Verhältnisse am Arbeitsmarkt ändern – geringere oder gar keine EM-Rente? Wie erfahre ich die Entscheidungsgründe für diese Leistungsart (Gutachten, medizinischer Dienst etc.)

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Corletto" wird zugestimmt.

Ergänzend noch: Ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer besteht bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Sie können auch direkt beim die Leistung feststellenden Rentenversicherungsträger Akteneinsicht erhalten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der zuständige Rentenversicherungsträger hat vor Erteilung des Bescheides sicherlich geprüft, ob ein Hinzuverdienst bei Ihrer Erwerbsminderungsrente anzurechnen ist.

Wenn Sie tatsächlich eine Ihrem Leistungsvermögen entsprechende Arbeit ausüben, ist der Arbeitsmarkt "offen", und es liegt lediglich teilweise Erwerbsminderung vor.

Wegen Klärung des Sachverhalts ist es empfehlenswert, wenn Sie sich direkt mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

4 Antworten

Corlettoam 13.06.2009 | 17:24
Ja , das ist eine sog. " Arbeitsmarktrente " die Sie zuerkannt bekommen haben. Arbeitsmarktrenten werden immer befristet und niemals auf " Dauer " gezahlt. Ist ja auch logisch, da sich die Arbeitsmarktlage ja jederzeit im Allgemeinen und individuell für Sie ändern könnte - theoretisch jedenfalls.... Die Arbeitsmarktrente ist also eine Teilerwerbsminderungsrente ( 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig ) und wird nur dehalb als VOLLE EM-Rente gezahlt, weil eben angenommen wird, das kein geeigneter Teil-Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung steht. Falls die Arbeitsmarktlage sich also irgendwann mal "bessert " könnte man ihnen dann nur eine halbe statt der vollen Rente auszahlen. Dies ist aber reine Theorie und kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Die sozial-medizinische Prüfung ihres Gesundheitszustandes hat bei ihnen nur eine TEILweise Erwerbsminderung ergeben und keine volle EM, welche nur aus rein medizinschen Gründen beruht ( also unter 3 Stunden erwerbsfähig ) besteht. Falls ein Gutachten erstellt wurde, können Sie dies direkt bei der RV anfordern. Da können Sie dann nachlesen was der Herr Gutachter über Sie geschrieben hat... Sie können natürlich auch jetzt noch innerhalb 1 Monats nach Bescheid Widerspruch einlegen und auf volle EM-Rente die auf rein medzinischen Gründen beruht hinwirken. Eine volle EM aus rein med. Gründen ist also immer sicherer als nur die " Arbeitsmarkrente ". Lassen Sie sich beim VDK/SovD oder einem Rechtswanwalt individuell beraten, ob ein Widerspruch in ihrem Fall sinnvoll ist oder eher nicht.
Schadeam 13.06.2009 | 19:37
Den Tipp mit dem Widerspruch finde ich nicht so gut. Jemand, der die volle Rente erhält soll Einspruch einlegen, damit die gleiche volle Rente genauso befristet nur mit anderer Begründung geleistet wird? Da fehlt mir ehrlich das Verständnis, mit so was die Bürokratie auf Trapp zu bringen....
Neurentneram 15.06.2009 | 14:11
Vielen herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge. Die Infos waren sehr hilfreich. Das Argument "es steht kein geeigneter Teil-Arbeitsplatz für mich zur Verfügung" verstehe ich nicht. Im Rahmen des TzBfG kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren. Schwerbehinderte (dazu zähle ich) haben dazu nach SGB IX einen definitiven Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit - auch mehrmals - bis das Leistungsniveau erreicht ist- vorausgesetzt es besteht ein Arbeitsverhältnis und das ist bei mir so. Also kann der Arbeitsmarkt hinsichtlich Teilzeitarbeit doch nicht als verschlossen angesehen werden, da diese rechtlich möglich ist - oder habe ich hier einen Denkfehler. Kurz noch zum Gutachter: dieser meinte bei der Untersuchung, dass es bei mir eindeutig sei, dass ich nicht mehr arbeiten könne. Um so mehr überrascht mich der Bescheid. Herzliche Grüße Neurentner
Saubermannam 16.06.2009 | 14:09
weiß die RV, dass Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen?
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