Hallo Jürgen,
neben dem Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente ist ein monatliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.H.v. 450 Euro unschädlich für den weiteren Rentenbezug.
Als Hinzuverdienst gilt der monatliche steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Tätigkeit). Der für das anzurechnende Arbeitseinkommen heranzuziehende steuerrechtliche Gewinn ergibt sich regelmäßig aus dem Einkommensteuerbescheid und wird grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr ausgewiesen.
Sofern Sie als Selbstständiger einen monatlichen Gewinnnachweis erbringen können, ist das zweimalige Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze (bis zum Doppelten) pro Kalenderjahr möglich. In diesem Fall können Sie in zehn Kalendermonaten jeweils einen Gewinn i.H.v. 450 Euro und in zwei Monaten i.H.v. jeweils 900 Euro unschädlich erzielen.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger umgehend zu melden.