Hallo Nikolaus,
Da Sie Ihren Lebensunterhalt auch weiterhin durch Ihr Gewerbe bestreiten, sollte die kurzfristige Beschäftigung auch nicht „berufsmäßig“ sein, den Ausführungen von „-_-„ kann also zugestimmt werden. Sozialversicherungspflicht / Rentenversicherungspflicht entsteht somit nicht.