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gewerbeerlaubnisentzug

von b.roland13.06.2008 | 17:11
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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bei meiner scheidung(versorgungsausgleich)stellte sich heraus das ich rentenversicherungspflichtig war und bin .(seit 1990 selbstst.gastwirt-ostdeutschland)ca.35000 euro sollen bezahlt werden .momentan zahle ich 100 euro an die rversich.zur allgemeinen verwendung .habe versucht mich befreien zu lassen aber man lässt mich nicht .jetzt droht mir auch noch der gewerbeentzug wegen dieser sache .habe 4 festangestellte -keine schulden beim FA ,krankenkassen ,BGN,IHK ect. lediglich meine persönl.schulden bei der RV auch von seiten des gesundheitsamtes und gewerbeamtes keine beanstandunge gegen meine firma .aber RV macht druck .habe sogar eine höhere zahlung angeboten aber keine reaktion von seiten der RV .ausser der dem gewerbeamt mitzuteilen mir mein gewerbe zu entziehen .//habe eine eidesstattl.versicherung geleistet aber nicht in bezug auf meine firma .lebe in bescheidenen verhältnissen ,was auch von seiten der gerichtsvollzieher festgestellt wurde und durch einkommenssteuerbescheide beweisbar sind .desweiteren bezahle ich noch kindesunterhalt und hatte angeboten wenn dies vorbei ist einen dann noch höheren betrag zu zahlen .IST DIES RECHTENS MIT DEM GEWERBEENTZUG :kann die RV das vordern .zumal nicht gegen meine firma spricht sondern meines erachtens meine persönl.belange und schulden sind .brauche dringens einen Rat und infos .muss nächsten Donnerstag vorsprechen .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Evchen hat den rechtlichen Hintergrund für ein Gewerbeuntersagungsverfahren bereits erläutert. Die Rentenversicherung selbst kann Ihnen das Gewerbe auch nicht untersagen, sondern nur einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gewerbeamt stellen. Dort wird unter Berücksichtigung aller Umstände (weitere Schulden bei anderen Behörden, etc.) entschieden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich ggü. Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zahlungsbereit zu zeigen. Sie schreiben, dass Sie derzeit mtl. 100,00 EUR zahlen und bereit wären eine höhere Rate zu zahlen. Leider ging aus Ihrer Anfrage nicht hervor, ob Sie bereits eine echte Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Rentenversicherungsträger abgeschlossen haben. Dies würden wir Ihnen dringend raten. Denn in diesem Fall können wir uns nicht vorstellen, dass ein Rentenversicherungsträger das Gewerbeuntersagungsverfahren betreiben wird. Zu beachten ist jedoch, dass Sie neben der Rate für die Rückzahlung der bestehenden Beitragsschuld noch den jeweils laufenden monatlichen Pflichtbeitrag zahlen müssen.

Zur evtl. Senkung Ihrer Beitragsschuld bzw. Ihres laufenden Beitrages empfehlen wir Ihnen einen Antrag auf einkommensgerechte Beitragszahlung zu stellen. Dieser Beitrag beträgt aktuell 19,9 % Ihres Einkommens aus der selbständiger Tätigkeit entsprechend Ihres Einkommensteuerbescheides.

Hinweis: Die Versicherungspflicht besteht nach § 229a SGB VI für Selbständige im Beitrittsgebiet, die bereits seit vor dem 01.08.1991 selbständig tätig waren. Von dieser Versicherungspflicht ist eine Befreiung nicht mehr möglich.

3 Antworten

KSCam 13.06.2008 | 18:59
m.E. wird keiner, der Ihnen seriös helfen will, diese Situation online bewerten oder beurteilen können, weil niemand die genauen Hintergründe kennt. Das müssen Sie wohl vor Ort klären. Man könnte ja auf die "böse RV und die untätigen Beamten" schimpfen, aber das wäre nicht fair und hilft Ihnen auch nicht weiter.
Evchenam 14.06.2008 | 17:25
Grundlage für ein sogenanntes Gewerbeuntersagungsverfahren ist § 35 der Gewerbeordnung. Danach kann eine Behörde überprüfen lassen, ob Sie als gewerberechtlich unzuverlässig im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind. Dies ist, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung dann, wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten, z.B bei Misssachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten; d.h. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgeführt. Soviel zum rechtlichen Hintergrund. Sie schreiben, man hätte festgestellt, daß Sie seit 1990 rentenversicherungspflichtig gewesen sind. Aufgrund welcher Vorschrift? Selbständig Tätige unterliegen nur unter bestimmten Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, Gastwirte gehören m.E. nicht so einfach dazu. Sind Sie evtl. in die Handwerksrolle eingetragen? Haben Sie geprüft, ob eine einkommensgerechte Beitragszahlung für Sie in Frage kommt und dies beim Rentenversicherungsträger beantragt? Was sagt Ihr Steuerberater dazu? Weiter schreiben Sie, dass Sie bereits monatlich einen Betrag iin Höhe von 100,- Euro zur allgemeinen Verwendung bezahlen. Was meinen Sie damit? Haben Sie konkret mit dem Rentenversicherungsträger vereinbart, Ihre Beitragsschulden in Raten zu bezahlen? Haben Sie diese Ratenzahlung schriftlich vereinbart? Und wenn ja, zahlen Sie diese Raten auch immer pünktlich? Und niemand bei der Rentenversicherung reagiert auf Ihre Angebote, auch höhere Raten zu zahlen? Das kann und will ich auch nicht glauben. Es kann nicht im Interesse des Rentenversichungsträgers sein, Ihnen Ihr Gewerbe zu untersagen und auf Ihre Beiträge und die Ihrer Angestellen zu verzichten, wenn Sie ordnungsgemäß Ihren Pflicht nachkommen. Vielleicht kann Ihnen auch Ihre zuständige IHK noch ein paar wertvolle Tipps liefern.
b.rolandam 14.06.2008 | 17:13
mir geht es nicht darum auf die RV zu schimpfen ,sondern ich möchte wissen in wie weit diese einfluss auf meine firma bzw.gewerbe nehmen können ,obwohl keinerlei anderes verschulden gegen meine firma vorliegt (alles ist und wird bezahlt).es handelt sich lediglich um meine personenbezogenen beiträge und nicht um die meiner mitarbeiter .ich war immer der meinung das ich als selbständiger mich selber um meine rente kümmern müsste.erst durch meine scheidung kamm zutage das ich trotz selbständigkeit versicherungspflichtig war . in der gewerbeverordnung steht über gewerbeentzug bzw.gründe für diesen ,,,unzuverlässigkeiten die in verbindung mit dem ausgeübten gewerbe stehen .aber unzuverlässigkeit(dies wurde auch schon in der ersten anhörung durch das Ordnungsamt festgestellt und recherchiert )kann mir nicht angelasstet werden und der antrag der RV wurde vom Ord.-amt abgelehnt .zwischenzeitl.hatte ich auch ein gespräch mit einer beratungstelle der RV .trotz allem versucht die RV mir mein gewerbe aberkennen zu lassen . wie schon im ersten beitrag geschrieben habe ,habe ich eine höhere zahlung nach meinen derzeitigen möglichkeiten angeboten.also nochmals mit der grossen BITTE ,wer kann was dazu sagen .brauchen sie mehr info ?! danke und grüsse an alle b.roland
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