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Gewöhnlicher Aufenthalt

von Jan10.04.2008 | 16:42
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22 Antworten

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Hallo; Da ich jetzt etwas Angst bekommen habe... Was versteht man nach dem Fremdrentengesetz unter gewöhnlichem Aufenthalt? Danke Jan

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

TEST Test Test Peter Machner

21 Antworten

paulchenam 10.04.2008 | 17:53
vor was haben sie angst? melden sie sich doch einfach in polen ab, dann entfällt die ganze diskussion und sie sind beruhigt...
Testam 11.04.2008 | 09:33
Test Peter Test
Michael1971am 11.04.2008 | 11:07
der gewöhnliche Aufenthalt ist dort, wo die äußeren Umstände erkennen lassen, dass Sie an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilen (vgl. § 30 SGB I). Das dürfte Ihnen aber nicht viel nützen, da für eine Leistungsgewährung nach dem DPSVA75 die Abmeldebescheinigung aus Polen regelmäßig vorzulegen ist. Für die FRG-Berechtigung sieht es wieder etwas anders aus, allerdings erhalten die Zeiten nach dem FRG ggü. der Anerkennung nach DPSVA75 eine Kürzung von 40 Prozent.
Janam 11.04.2008 | 12:02
Hi; Wir sind anerkannte Aussiedler A. Was bedeutet das nun? Sind 1988 nach D gekommen und sind auch die ganze Zeit hier. Soweit ich das mitbekommen habe... Personen, die als anerkannte Vertriebene oder Spätaussiedler hier nach dem FRG für ihre in den Herkunftsgebieten zurückgelegten Beitrags-und Beschäftigungszeiten Rentenleistungen, die sie so stellen, also hätten sie ihr Versicherungsleben in D zurückgelegt.
Janam 11.04.2008 | 13:05
Also ich habe mir mal die neuen Urteile zu FRG angeschaut und soweit ich es richtig verstanden habe.... Ist es vollkommen egal wann man als Aussiedler oder Spätaussiedler nach D kommt. Man bekommt immer die 40 % Kürzung!? Bitte um Bestättigung!
Michael1971am 11.04.2008 | 13:43
Zeiten nach dem FRG werden egal wann der Zuzug war, in einer erst noch zu gewährenden Rente um 40 Prozent gekürzt. Sie sind jedoch auch Berechtigter nach dem deutsch-polnischen Abkommen von 1975. Hier werden die Zeiten zu 100 Prozent bewertet. Für die Anwendung dieses Abkommens wird allerdings in aller Regel die Abmeldebescheinigung aus Polen verlangt.
Janam 11.04.2008 | 13:49
Tja und die habe ich ja nicht, da ich nicht abgemeldet bin. Irgendjemand musste ja auf dem Haus angemeldet sein. Man wollte es ja nicht verlieren. Deshalb muss ich ja wohl auch angeben, dass ich in Polen weiterhin einen Wohnsitz habe. Nachweislich befinde ich mich hier jedoch seit 1988. Es wird ja in dem Gesetz auch nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort bewertet. Kann mich das retten?
paulchenam 11.04.2008 | 13:53
ich glaube die antwort von michael1971 ist eindeutig, bei der bewertung nach dem abkommen brauchen sie die abmeldebescheinigung, ist doch eindeutig, da werden sie auch nicht mit dem gewöhnlichen aufenthalt "handeln" können
Realistam 11.04.2008 | 13:55
.........GENAU so ist das! Wie kann das überhaupt sein, dass man in einem Land, aus dem man angeblich "fliehen" musste, noch einen Wohnsitz unterhält? Das Haus hätte man schon längst verkaufen können, wenn man keine Beziehungen mehr zu diesem Land hat. (Sachen gibt´s...........)
Realistam 11.04.2008 | 14:10
Wenn ich meiner Heimat den Rücken kehren MÜSSTE, dann notgedrungen JA!
Janam 11.04.2008 | 14:01
Hätten Sie denn ein Haus unter Wert verkauft?
Janam 11.04.2008 | 14:18
Tja, dann hätten Sie sich von dem Hausverkauf einige Monate später nicht einmal für einen Monat eine Wohnung mieten können. Das war die Zeit der INFLATION. Man hängt an seinen Sachen. Wie viele Schlesier kämpfen bis heute um Ihren Grundeigentum. Ich glaube das kann keiner verstehen, der dies nicht miterlebt hat. Es ist aber so.
Janam 11.04.2008 | 14:22
Ich werde wohl in den sauren Apfel beisen müssen und abwarten, was die Rentenversicherung sagt.
Rosannaam 11.04.2008 | 16:53
Also ich sehe das auch so! Und um mal ehrlich zu sein - 1988 sind viele aus den Ostblockstaaten nach Deutschland gekommen, denen ging es in ihrem Heimatland nicht sooo schlecht. Aber Deutschland war der "goldene" Westen. Wenn jemand aus politischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen "fliehen" muß, schert er sich ZULETZT darum, was mit seinem Haus geschieht... Und alles kann man halt nicht haben.
Janam 11.04.2008 | 17:02
Das kann ja sein, aber wer will schon alles verlieren? Die Schlesier wurden häufig enteignet. Meine Familie auch. Da möchte man das, was man hat, wenigstens behalten. Das kann man doch verstehen.
Rosannaam 11.04.2008 | 17:09
Ergänzung: Ich habe (jetzt erst) den 1. Beitrag vom 10.04. gelesen. Es handelt sich dort in Polen wohl um ein FERIEN-Haus! Wozu muß man als Eigentümer eines Ferienhauses einen Wohnsitz in Polen haben? Kann dieses Haus nicht auf eine andere Person umgeschrieben werden?
Janam 11.04.2008 | 17:13
Das Haus wird jetzt als Ferienhaus genutzt. Davor war es ein Wohnhaus.
Rosannaam 11.04.2008 | 17:12
Das ist mir auch bekannt. Natürlich will man nicht alles verlieren, das verstehe ich ja auch! Aber man kann andererseits auch nicht alles haben! Und wenn ich aus einem Land FLÜCHTEN muß und in einem anderen Land (Deutschland) besser leben kann, muß ich halt auch Abstriche machen, was mein ALTES Leben betrifft. Zur Not eben das Haus - auch mit Verlust - verkaufen. Oder auf jemanden in der Verwandtschaft, der in Polen bleibt, umschreiben lassen. Bei mir im Haus wohnte einmal ein Spätaussiedler aus Rumänien. Wenn es darum ging, daß ein Ausländer mehr Rechte hat (es ging z.B. um eine Satellitenschüssel gegenüber dem teureren Kabelfernsehen!), betitelte er sich als Ausländer. Hatte er als Deutscher Vorteile, war er Deutscher! Und genau das kann ich nicht nachvollziehen. MfG Rosanna.
Arschologeam 11.04.2008 | 18:45
wie er im Buche steht.... das waren noch gesetze von Brand-Genscher... haben uns ein VERMÖGEN gekostet... Arschologe
Beamtenh....am 11.04.2008 | 21:34
jawohl SKAT, vor allem kleine Beamte wie den "Arsch"ologen :-))
Unbekanntam 13.04.2008 | 02:13
Hallo Jan, die Karten sind wirklich nicht gut für Sie. Sie hätten sich abmelden müssen. Das Sie Ihr Haus nicht unter dem Wert verkaufen wollten, ist menschlich nachvollziehbar, aber rechtlich interessiert das niemanden. Das ist Ihre private Angelegenheiten. Dann hätten Sie erst Ihr Haus verkaufen und dann aussiedeln müssen. Das die Rentenversicherung davon absieht, kann ich mir nicht vorstellen, da es sonst eine Vorbildfunktion hätte.
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