Es ist zwischen einer amtlichen Beglaubigung und der Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original zu unterscheiden. Um einen ermäßigten GEZ Beitrag zahlen zu können, sollte eine Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original ausreichen. Diese Bestätigung ( keine amtliche Beglaubigung ) wird auch durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Die Bestätigung erfolgt kostenlos.