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Experten-Antwort

GEZ Dokumenten-Beglaubigung bei DRV möglich ?

von Schwerbehindert06.06.2013 | 11:34
2560 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ! Ich habe die exGEZ am Hals. Weil ich als Schwerbehinderter früher befreit war, soll ich für den ermäßigten Beitrag meinen beglaubigten Schwerbehindertenausweis einschicken. Kann ich die Kopie kostenfrei bei einer Dienststelle der DRV beglaubigen lassen ? Da wäre nämlich eine in der Nähe. Auf dem Bürgerbüro verlangen die inzwischen ordentlich Geld für Beglaubigungen. Danke für Info !

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist zwischen einer amtlichen Beglaubigung und der Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original zu unterscheiden. Um einen ermäßigten GEZ Beitrag zahlen zu können, sollte eine Bestätigung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original ausreichen. Diese Bestätigung ( keine amtliche Beglaubigung ) wird auch durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Die Bestätigung erfolgt kostenlos.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sollte eine Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original nicht ausreichen, benötigen Sie eine amtliche Beglaubigung. Amtlich beglaubigen können siegelführende Behörden. Die Deutsche Rentenversicherung ist eine siegelführende Behörde. Somit können Sie auch bei einer Dienststelle der Deutschen Rentenversicherung eine amtliche Beglaubigung erhalten, die kostenlos ist.

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2 Antworten

Schwerbehindertam 06.06.2013 | 14:01
Die exGEZ schreibt u.a. folgendes: " - •den aktuellen Bewilligungsbescheid im Original oder in beglaubigter Kopie •den Schwerbehindertenausweis im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann nicht garantiert werden, dass Sie ihn zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird. Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers wird nicht zurückgesendet – das Original ist zum Verbleib bestimmt. " Also ich meine die wollen eine echte Beglaubigung ? Kriege ich das bei der DRV kostenlos ?
Schwerbehindertam 06.06.2013 | 14:52
Oh vielen Dank DRV, das spart mir 8 Euro pro Seite !
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