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Experten-Antwort

GEZ und Pfändung der Rente

von A.M.04.12.2018 | 15:21
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1 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Tätigkeit in der Schuldnerberatung stellt sich gerade die Frage wie die GEZ bzw. deren Vollstreckungsbehörde bei der Rentenversicherung als Gläubiger behandelt wird. 1. Unterliegt die GEZ und deren Vollstreckungsbehörde der normalen Pfändungsfreigrenze der ZPO, d.h. 1139 Euro für eine Alleinstehende Person? Die Rente darf somit bis zu dieser Grenze nicht gepfändet werden. Oder, 2. darf die GEZ bzw. deren Vollstreckungsbehörde nach § 51 Abs. 2 SGB I aufrechnen und somit die Rente auf das Existenzminimum/Sozialhilfeniveau herunter pfänden? Über eine kurze Rückmeldung, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen A.M.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2018 | 15:37

Hallo A.M.

die GEZ bzw. der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann eine Pfändung nur im Rahmen der Vorschriften der Zivilprozessordnung vornehmen lassen. Es gelten also die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, wenn nicht ein Vollstreckungsgericht etwas anderes bestimmt.

Da die GEZ kein Leistungsträger im Sinne des Sozialgesetzbuch ist, kann sie auch keine Verrechnung nach § 52 i.V.m. § 51 Abs. 2 SGB I durchführen lassen. Bei der Forderung der GEZ handelt es sich zudem nicht um Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch.

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