Hallo Wolfgang N.,
in der Renteninformation erfolgt grundsätzlich die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze.
Die Regelaltersgrenze wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz nicht verändert. Wer 1969 geboren ist, erreicht diese mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben, können Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) in Anspruch nehmen.
Die Übergangsregelung des neuen § 236b SGB VI (sog. „Rente ab 63“) hat für Sie keine Auswirkungen. Diese Regelung betrifft nur Versicherte, die vor dem 01.01.1964 geboren sind.
Mit freundlichen Grüßen