Hallo EMR,
beide Fragen kann man nicht pauschal beantworten. Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann unabhängig von einer davor durchgeführten Reha anerkannt, aber auch abgelehnt werden.
Ansonsten gilt der Grundsatz : Reha vor Rente . Niemand kann Sie zwingen, eine Leistung zur Rehabilitation anzutreten. Aber dass kann auch bedeuten, dass die Rentenversicherung die Rente aufgrund fehlender Mitwirkung ablehnt.