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Experten-Antwort

Gibt es bei laufender EM-Rente bereits die Abschläge (10,8%)?

von Jaköbin01.04.2019 | 18:56
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Hallo, durch meine Krebserkrankung und Schwerbehinderung erhalte ich seit Mitte 2016 eine Teil-EM-Rente. Mein frühester Eintritt in die Altersrente ohne Abzüge liegt im November 2021. Seit Beginn der Zahlungen erhalte ich im jährlichen Bescheid nur die Höhe der Teil-EM-Rente. - Werden bei den laufenden Teil-EM-Rentezahlungen bereits die 10,8 % monatlich abgezogen? - Fallen die 10,8% nur bei der ausgezahlten Teil-EM-Rente an, also bei 50% meiner späteren Altersrente? - um auf die Höhe der anderen Hälfte meiner künftigen Rente zu kommen, kann ich zur Brutto-Teil-EM-Rente dann 10,8% dazurechnen? Vielen Dank für eure Mühe! Mir ist dies wichtig, da ich versuche meine Altersrente auszurechnen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen ist zuzustimmen.

Sie sollten jedoch von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Proberentenberechnung über die gewünschte Altersrente anfordern.

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6 Antworten

Kaiseram 01.04.2019 | 19:36
Wenn es Dir wichtig ist, solltest Du eine Proberentenberechnung der gewünschten Altersrente bei Deinem zuständigen Rententräger beantragen und Du hast alles schriftlich und vor allem Rechtssicherheit.
W*lfgangam 01.04.2019 | 20:24
Hallo Jaköbin, ja, Ihre Teil-EM-Rente enthält den Abschlag von 10,8 %. Der andere Teil bleibt dem zukünftigen Vollrentenbeginn überlassen, welcher Abschlag _dann_ auf die andere Hälfte anzuwenden ist. Da Sie aber planen, die Altersrente für Menschen mit Behinderungen zum frühestmöglichen Zeit in Anspruch zu nehmen, erhält auch der dann/zusätzlich zu zahlende Rententeil einen Abschlag von 10,8 %. Auf die bis dahin gezahlte Teil-EM-Rente gibt es keinen weiteren Abschlag. Verdoppeln Sie einfach Ihre jetzige Rente, dann passt es schon ... Gruß w.
Jaköbinam 04.04.2019 | 18:40
Vielen lieben Dank für die Antworten! Nur nochmal für mein Verständnis: Ich bin im Dezember 1957 geboren und bin mit 70GdB schwerbehindert. Wann kann ich denn dann ohne Abzüge in die Altersrente?
Kaiseram 04.04.2019 | 18:57
Ich sehe Sie haben es nicht verstanden. In Altersrente können Sie gehen, ABER die ABSCHLÄGE bleiben für immer bis zum Ableben.
Jaköbinam 05.04.2019 | 08:35
Vielen Dank. Ich arbeite ja noch mit einem 50%-Deputat, deshalb ging es mir tatsächlich um den 2. Teil meiner künftigen Rente, damit ich da keine Abschläge haben werde. Dass auf die andere Hälfte, die gerade als Teil-EM-Rente ausbezahlt wird, lebenslang Abschläge bleiben, habe ich verstanden. Lieben Gruß Jaköbin
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