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Experten-Antwort

Gibt es ein Übergangsgeld wenn über die Weiterberentung noch nicht entschieden ist?

von Bernd23.01.2019 | 18:23
1034 Ansichten
7 Antworten
Ich habe meinen 3. und letzten Antrag (nach 9 Jahren) auf Weiterbewilligung meiner EU-Renten (Antrag R0120) zur Rentenanstalt eingeschickt. Wird diesem stattgegeben, bin ich fest berentet. Ende Oktober 2018 habe ich mich das erste Mal erkundigt ob der Antrag schon in Bearbeitung ist. Dann der Schock, es liegt der Rentenanstalt kein Antrag vor. Ich hätte ihn per Einschreiben abschicken sollen. Hatte ich aber leider versäumt. (Ich finde es hier nur wieder interessant. Mal einen Antrag ohne Eischreiben losgeschickt und genau dieser ist dann nicht angekommen. Mmmmh, was soll ich dazu jetzt sagen. Bleibt mir eigentlich nur wieder die Spucke weg) Anfang November habe ich dann neuerlich einen Antrag ausgefüllt und bei einer Rentenanstalt in unserer Nähe direkt abgegeben. Diese wollten den Antrag mit der Hauspost an die richtige Stelle weitersenden. Meine alte Bewilligung läuft am 29.1.2019 aus. Heute bin ich langsam wieder etwas zappelig geworden und habe nochmals dort angerufen. Hier bekam ich die Auskunft dass der Antrag erst am 8. Januar 2019 in die Bearbeitung ging. Angeblich sind am 8. oder 10. Januar meine behandenden Ärzte angeschrieben worden um Infos zu meinem Gesundheitszustand einzuholen. Diese werden dann dem Gutachter überstellt, der dann eine Entscheidung trifft (Im schlimmsten Fall nochmals Verzögerung durch persönliche Vorstellung beim Gutachter). Mein Problem ist nun, wie geht es mit meinem Geld im Februar weiter, wenn die Rentenversicherung noch nichts entschieden hat. Die Zahlungen werden dann von dieser Seite her eingestellt. Ich habe jetzt schon von einer Frau an der Hotline gehört dass ich eine Art Übergangsgeld bei der Rentenstelle wegen der Entscheidsverzögerung stellen könnte. Diese Antwort wurde aber von den Damen auf unserer Rentenstelle als Fehlinformation deklariehttps://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show/sei… Nachdem ich nochmals tel. Rücksprache mit einer Sachbearbeiterin in Künzell hatte, wurde dieses ebenfalls verneint. Nun habe ich aber von zwei Personen, eine aus Bayern (mit 3 Monaten Übergangsgeld) und eine aus Baden-Württenberg (mit 1x 2 Monate und danach nochmals einen weiteren Monat) gehört, dass sie dieses Übergangsgeld selbst bekommen hatten. Ich hingegen werde in die Mühlen des Jobcenters und damit Hartz4 geschickt. Ist dieses Übergangsgeld von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt oder gibt es doch irgendwo die Möglichkeit es zu beantragen? Hat jemand schon einmal solch einen Fall gehabt? Was kann ich am besten tun? Ich war schon einmal nach Aussteuerung der Krankenkasse und meiner ersten Berentung in der Hartz4-Mühle. Es war die Hölle. Ich wäre wirklich unendlich dankbar. wenn jemand einen Tipp für mich hätte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2019 | 14:14

Hallo Bernd,

die Rentenzahlung einer befristeten Erwerbsminderungsrente endet mit Ablauf der Befristung. Sollten bis zum Ablauf der Befristung über Ihren Antrag auf Weitergewährung noch nicht entschieden sein, so sollten Sie (soweit noch Anspruch besteht) bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden und Arbeitslosengeld I beantragen. Besteht hierauf kein Anspruch dann beantragen Sie beim Jobcenter Arbeitslosengeld II.

Im Einzelfall kann die Rentenversicherung entscheiden, die Erwerbsminderungsrente für einen oder zwei Monate als Überbrückung weiterzuzahlen. Hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre/n Sachbearbeiter/in und fragen nach, wann Sie mit Ihrem Bescheid rechnen können und ob ggfs. eine Überbrückung geleistet werden kann.

6 Antworten

Tinchenam 07.02.2019 | 15:04
Das Tut mir sehr leid,aber bei mir ist es genauso obwohl ich mein weiter Zahlungsantrag Anfang August per einschreiben weg geschickt habe.Habe ich immer noch keinen Termin bei dem Gutachter und bei mir ist jetzt die Zahlung ende Dezember 2018 weggefallen. Und keiner kann mir helfen die sagen es gibt nichts. leider verdient mein Mann auch Geld dadurch bekomme ich noch nicht mal Harz 4. Es wäre echt schön wenn da jemand einen Tipp hätte.
W*lfgangam 07.02.2019 | 20:18
Hallo Bernd, Anfrage vom 23.01., keine Experten-Antwort bisher? Naja ...ist genauso wie der med. Dienst der DRV = steht am überlasteten Aromagetränkebereiter ;-) Es gibt die Möglichkeit, dass die DRV bei Auslaufen der EM-Rente eine zeitliche 'Überbrückung' zahlen _kann_ ...1-2 Monate, weil die med. Bewertung 'rumtrödelt'. Da Ihre letzte Rentenzahlung aber gerade erst Ende Januar erfolgt ist und die nächste erst Ende Febr. ansteht, kann rein theoretisch und praktisch in den nächsten 3 Wochen noch ein Bescheid vorliegen, der die Weiterzahlung der Rente vorsieht. Insofern wäre die Empfehlung, so ab Mitte Febr. Kontakt mit Ihrer Sachbearbeitung aufzunehmen - wie ist der Sachstand - und ggf. (immer noch in der med. Warteschleife/Ende offen) dann eine vorübergehende Zahlung zu hinterfragen ...einfach ein bisschen nerven *g, dann wird Ihr 'Fall' vorgezogen (wagen Sie das ja nicht bei mir ;-)) Natürlich kocht hier jede DRV Ihr eigenes Süppchen ...UND rein formell, sind Sie ohne weitere Rentenbewilligung wieder Kandidat Nr. 1 fürs JC - schon allein wegen der Krankenversicherung empfiehlt sich zum Ende Jan. die Kontaktaufnahme mit dem JC (hält still, bis über den Rentenantrag entschieden ist). Gruß w. PS: Sorry, wenn das bei Ihnen alles dumm gelaufen ist, auch wenn Sie sich rechtzeitig darum gekümmert haben ...manchmal kommt alles zusammen, Post + Personalmangel + Verfahren ziehen sich/JC in Aussicht. Wird schon werden - nach 9 Jahren EM wird sich keine Wunderheilung ergeben.
Dalgoam 07.02.2019 | 20:30
King schrieb

Also eigentlich sollte man doch froh sein das der eigene Mann genügend Geld verdient.

Früher war das normal das der Mann für seine Frau aufgekommen ist.

Das Tut mir sehr leid,aber bei mir ist es genauso obwohl ich mein weiter Zahlungsantrag Anfang August per einschreiben weg geschickt habe.Habe ich immer noch keinen Termin bei dem Gutachter und bei mir ist jetzt die Zahlung ende Dezember 2018 weggefallen. Und keiner kann mir helfen die sagen es gibt nichts. leider verdient mein Mann auch Geld dadurch bekomme ich noch nicht mal Harz 4. Es wäre echt schön wenn da jemand einen Tipp hätte.
Also eigentlich sollte man doch froh sein das der eigene Mann genügend Geld verdient. Früher war das normal das der Mann für seine Frau aufgekommen ist.
... Ob er genügend verdient um auch die Frau zu unterhalten weiß man nicht so genau. Das, was der Staat als"genügend"benennt sind Werte, die nicht grade űppig sind und gehaltsmäßig in Höhen dümpeln, wie sie Arbeitnehmer schon vor 40 Jahren verdient haben. Die Idee vom Kaiser ist gar nicht so schlecht.
DRVam 07.02.2019 | 20:54
War schon Thema hier im Forum. Mehr und mehr Rententräger stellen die Zahlung bei Ablauf der Befristung ein, wenn bis dahin noch keine Entscheidung über die Weiterbewilligung getroffen wurde. Der Grund liegt darin, dass die Rententräger bei einer Nichtweitergewährung eine als zeitliche Übdrbrückung gezahlte Rente bei Bedürftigkeit des Versicherten nicht zurückgefordert werden kann. Daher sollte ein Weitergewährungsantrag 5-6 Monate vor dem Ende der befristeten Rente gestellt werden.
Gogo Dodo am 07.02.2019 | 22:09
Wo haben Sie sich denn noch gemeldet? 3 Monate vor Renten Ablauf, weil ja befristet, sollte man auch bei der Agentur für Arbeit aufschlagen, falls die Rente eben nicht verlängert wird. Waren Sie vor der Rente SV-pflichtig beschäftigt oder wenigstens im Alg 1 Bezug würde wohl wieder ein Anspruch bestehen. Es werden nach SGB III Pauschal Beträge von der DRV zur AfA generiert. Ansonsten halt doch Jobcenter. Vielleicht ergeht aber der Bescheid noch diesen Monat. Bei meiner ebenfalls letzten Verlängerung beantragt auf Gutachter Termin gewartet auf einmal schwupps ohne alles Bescheid im Briefkasten gehabt. Wird schon werden...
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