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Experten-Antwort

Gibt es eine Mindestverdienstgrenze für die Aufstockung eins Betrages aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

von L.S25.07.2013 | 22:16
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5 Antworten

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Es fehlen nur 2 Monate Versicherungszeit um eine Erwerbsminderungsrente beziehen zu können. . Beabsichtigt ist, die fehlenden beiden Monate durch Aufstockung aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung zu realisieren. . Frage: Ab welcher Mindestsumme Verdienst ist die Aufstockung möglich. . Im voraus, danke für Bemühungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beitragspflichtige Einnahmen sind bei Personen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, derzeit mindestens 175 Euro. Zu beachten ist aber auch die Anmerkung von tom.

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4 Antworten

Sozialröchler?am 26.07.2013 | 00:35
Bei der monatlichen Berechnung des Pflichtbeitrags zur Rentenversicherung ist zu beachten, dass dieser seit dem 1. Januar 2013 immer von mindestens 175 Euro (2012 = 155 Euro) zu berechnen ist. Der Beitrag, der mindestens zu zahlen ist, beläuft sich damit im Jahr 2013 auf 33,08 Euro (18,9 Prozent von 175 Euro). Diesen Mindestbeitrag hat der Gesetzgeber festgeschrieben. Die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist in allen Fällen zu berücksichtigen, in denen das tatsächliche Arbeitsentgelt 175 Euro unterschreitet.
Sozialröchler?am 26.07.2013 | 00:36
Unterschreitet das Arbeitsentgelt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, ist der Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung von 175 Euro zu berechnen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag (15 Prozent bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) ist jedoch stets vom tatsächlichen Arbeitsentgelt zu ermitteln. Der Arbeitnehmer übernimmt in diesen Fällen mit seinem Beitragsanteil die Differenz zum insgesamt zu zahlenden Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung.
Schadeam 26.07.2013 | 07:51
Hier ein erklärendes Beispiel: Es müssen insgesamt mindestens 18,9% aus 175 € gezahlt werden, das sind 33,07 €. Würde ein Minijobber 29 € im Monat verdienen, zahlt der Arbeitgeber 4,35 € (15%). Den Rest - also 28,72 € muss der Minijobber selbst tragen. Er würde somit von seinem Lohn (29 €) nur 28 Cent ausgezahlt bekommen, wenn er versichert sein will. Bei einem Lohn von 28 € müsste er noch was dazuzahlen, damit sein Arbeitgeber die insgesamt 33,07 € abführen kann. :)
tomam 26.07.2013 | 04:03
Aber Vorsicht: Die Mindestversicherugszeit muss beim Eintitt der Erwerbsminderung erfüllt sein, später nützt es nichts!
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