Guten Morgen,
wie schon erwähnt, gibt es keine gesetzliche Regelung, die vorgibt, in welchem Zeitrahmen die Sachbearbeitung einen Bescheid erteilt haben muss.
Da Sie zum 01.05. in Rente gehen möchten, ist die noch nicht ergangene Bescheiderteilung völlig im Rahmen. Aus Erfahrung würde ich mit dieser Ende März bis Mitte April rechnen.
Sollten Sie den Bescheid zum Beispiel für Ihre Betriebsrente oder für Ihre Planungssicherheit früher benötigen, würde ich zu einer freundlichen Nachfrage in der Sachbearbeitung tendieren.
Mit freundlichen Grüßen