Hallo Sybille,
Arbeitsunfähigkeit ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Erwerbsgemindert ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein.
Daher ist es durchaus denkbar, dass jemand, der kein Arbeitnehmer ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Rentenanspruches bspw durch Pflegezeiten, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfüllt hat, auch ohne vorherige Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung