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Experten-Antwort

Gibt es EMR ohne AU?

von Sybille17.09.2021 | 17:16
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Peter T. hat am 17.09.2021 um 16:53 Uhr in einem Beitrag geschrieben, "dass eine AU so gut wie nichts mit der Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu tun hat." Gibt es EMR ohne AU?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sybille,

Arbeitsunfähigkeit ist im Arbeits- und Sozialrecht ein unbestimmter Rechtsbegriff, wonach ein Arbeitnehmer wegen Krankheit seine zuletzt ausgeübten Arbeitsaufgaben nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.

Erwerbsgemindert ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein.

Daher ist es durchaus denkbar, dass jemand, der kein Arbeitnehmer ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eines Rentenanspruches bspw durch Pflegezeiten, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfüllt hat, auch ohne vorherige Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

DRVam 17.09.2021 | 17:27
Natürlich! Es könnte ja so sein, dass man nur noch täglich unter 6 Stunden arbeiten kann, dann könnte ggf. eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt werden, auch ohne vorherige Arbeitsunfähigkeit. Diese rein theoretische Frage macht aber im Einzelfall keinen Sinn, zumal das eher die Ausnahme sein dürfte. Wenn jemand der Meinung ist, er wäre erwerbsgemindert, kann er einen entsprechenden Antrag stellen und muss eben die Entscheidung der Rentenversicherung abwarten. Sinnvoll wäre es, vorher mit seinen behandelnden Ärzten über die Erfolgsaussichten zu sprechen.
Uschiam 17.09.2021 | 18:46
Wenn ich richtig liege, gibt es im Rahmen der Begutachtung sogar folgende Fragestellung :Wird derzeit gegen Entgelt gearbeitet? Welche Tätigkeit? Liegt die Leistungsfähigkeit für diese noch vor oder ist sie abgesunken? Wird die Tätigkeit möglicherweise auf Kosten der Restgesundheit ausgeführt. D. h. es ist auch möglich, unter bestimmten Umständen eine EM-Rente auch ohne Krankmeldung oder sogar bei noch vorliegender Tätigkeit zu erhalten.
Der Klausam 17.09.2021 | 19:05
Gerichtlich bestätigt ist eigentlich nur eine automatische Erwerbsminderungsrente nach dauerhaftem Krankengeld, ich glaube 26 Wochen nonstop. Dann brauchen Sie nichts tun und brauchen nichtmal einen Antrag stellen. Geht alles automatisch. Glaube ich zumindest. Gruss Klaus
Uschiam 17.09.2021 | 19:31
Glauben Sie lieber am Sonntag in der Kirche. Es gibt nur ganz wenig Rentenarten, die man "automatisch" erhält. Und diese ominösen 26 Wochen hängen auch anders zusammen. Kleine Preisfrage, woher weiß denn die RV, dass jemand so lange krank ist? Die KK meldet es der RV und diese verschickt daraufhin einen Rentenbescheid?Wohl eher nicht. Was ist, wenn jemand nach 28 Wochen genesen ist? Trotzdem Rentner? Fragen über Fragen...
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