Hallo Greenhorn,
sind bei Erteilung des Rentenbescheids bereits alle Unterlagen zum KV-Zuschuss vollständig, wird über den Beitragszuschuss auch gleich im Rentenbescheid entschieden. Ist dies nicht erfolgt, ist es bei den Rentenversicherungsträgern gängige Praxis, darauf hinzuweisen, dass zum Beitragszuschuss ein gesonderter Bescheid ergeht. Da dies hier offenbar nicht so ist, empfehle ich eine Nachfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
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