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Gibt es legale tips, um während Wiedereingliederung Kranken statt Übergangsgeld zu bekommen??

von habnefrage08.05.2008 | 17:09
1335 Ansichten
7 Antworten

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Hi! Ich bin grad auf Reha. Dort wurde eine Wiedereingliederung in die Wege geleitet. Ich soll genau 2 Wochen nach Rehaende diese beginnen. Ich würde Übergangsgeld bekommen. Lohnfortzahlung hat mein AG schon getätigt. Aber mein Krankengeld wäre höher als das Übergangsgeld! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich Krankengeld während der Eingliederung bekomme? Die Rehaklinik gibt mir keine Auskunft. Die sagen, die Wiedereingliederung muß innerhalb 14 Tagen nach Rehaende beginnen! Was ist aber, wenn ich die Eingliederung 2-3 Tage später beginne, weil ich z.b. krank bin??? oder welche möglichkeit gibt es sonst noch???? danke habnefrage

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo habnefrage,

in Ihrem Fall hat ein Rentenversicherungsträger die Rehabilitationsleistung erbracht und ist somit auch vorrangig zuständig für die stufenweise Wiedereingliederung. Wird die stufenweise Wieder-eingliederung vom Arzt der Rehabilitationsklinik für erforderlich gehalten und auch eingeleitet, so bleibt der Rentenversicherungsträger für die stufenweise Wiedereingliederung zuständig. Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrund von Arbeitsunfähigkeit die stufenweise Wiedereingliederung nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen. Insoweit sind die Ausführungen von Frank Morris nicht zutreffend.

6 Antworten

Frank Morrisam 08.05.2008 | 17:40
Wenn Sie die Wiedereingliederung erst nach der 2 Wochen Frist antreten, muß Krankengeld bezahlt werden ( natürlich nur solange sie die 72 Wochen noch nicht aufgebraucht haben ! ) Mit einer Krankschreibung in der Zwischenzeit dürfte das - wahrscheinlich - so funktionieren.
Realistam 08.05.2008 | 18:23
Nun, so einfach, wie der User "Frank Morris" angibt, lassen sich die Krankenkassen nicht den schwarzen Peter zuschieben! Krankengeldanspruch besteht höchstens für die Dauer der AU. Hat sich der RV-Träger erst einmal für die berufliche Wiedereingliederung für zuständig erklärt, ändert daran auch ein verzögerter Maßnahmebeginn nichts. Darauf wird die Krankenkasse ganz gewiss achten!
Frank Morrisam 08.05.2008 | 18:43
@ Realist Blödsinn ! Wenn er krank geschrieben wird, weil er die Wiedereingliederung nicht innerhalb der 2 Wochen nach Rehaenede beginnen k a n n ( wegen KRANKHEIT ! ) ist die KK wieder zuständig und muß auch Krankengeld bezahlen. Das hat doch mit " Schwarzem Peter " zuschieben zwichen KK und Rentenversicherung gar nichts zu tun.... Sie haben aber auch immer gleich Unterstellungen und Vermutungen parat, die jeder Bescxhreibung spotten +++
Insideram 09.05.2008 | 07:23
Zum anderen sei erwähnt, das eine stufenweise Wiedereingliederung eine seperate medizische Leistung ist. Es ist keine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Frank Morrisam 09.05.2008 | 10:16
@ Experte Danke für ihren Hinweis. Wieder etwas dazu gelernt !
Realistam 09.05.2008 | 18:23
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