Hallo Susanne,
ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht, wenn man mindestens 60 Monate (5 Jahre) Beitragszeiten zurückgelegt hat.
Für ein im Inland erzogenes Kind, das vor 1992 geboren wurde, erhalten sie 30 Monate Kindererziehungszeit. Ob durch den Minijob weitere 30 Monate erreicht worden sind, erfragen Sie bitte am Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder bei einer individuellen Rentenberatung. Um die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen zu können, kann evtl. eine freiwillige Beitragszahlung vorgenommen werden.
Viele Grüße vom Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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