Ein Zuschlag für Entgeltpunkte an Berlinbewohner oder für Bewohner anderer Städte gibt es nicht. Der Begriff "Zuschläge" hat u.a. im Rahmen der Rentenberechnung Bedeutung. Zuschläge werden u.a. ermittelt bei der Hinterbliebenenrente oder auch bei der Ermittlung von Wartezeitmonaten. Die Wartezeit kann u.a. durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung erfüllt werden.