Hallo,
über den Sterbedatenabgleich wird im Konto Ihrer Ex-Frau vermerkt, dass sie verstorben ist. Das bewirkt einen Hinweis in Ihrem Versicherungskonto.
Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteregelungen zum Versorgungsausgleich erfüllt sind, wird sich Ihr Versicherungsträger bei Ihnen mit einem Hinweis meilden, dass Sie die dauerhafte Aussetzung des Versorgungsausgleichs beantragen können.
Diese sind erfüllt, wenn Ihre Frau aus den übertragenen Anrecht noch keine Rente erhalten hat und sie im Versorgungsausgleich die insgesamt Begünstigte war.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung