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Experten-Antwort

Gibt es Rentenpunkte zurück?

von Jörg12.09.2022 | 08:28
236 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine EX Frau ist verstorben, wir sind beide noch keine Rentner. Bekomme ich die damals ihr zugesprochenen Rentenpunkte wieder zurück? Gruß Jörg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

über den Sterbedatenabgleich wird im Konto Ihrer Ex-Frau vermerkt, dass sie verstorben ist. Das bewirkt einen Hinweis in Ihrem Versicherungskonto.

Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteregelungen zum Versorgungsausgleich erfüllt sind, wird sich Ihr Versicherungsträger bei Ihnen mit einem Hinweis meilden, dass Sie die dauerhafte Aussetzung des Versorgungsausgleichs beantragen können.

Diese sind erfüllt, wenn Ihre Frau aus den übertragenen Anrecht noch keine Rente erhalten hat und sie im Versorgungsausgleich die insgesamt Begünstigte war.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Witwerrenteam 12.09.2022 | 08:40
Men Beileid zum Verlust Ihrer Frau. Sie haben Anspruch auf Witwerrente, die Sie je nach Ihrem eigenen ALter und ob Sie ein Kind unter 18 erziehen 24 Monate beziehen können (kleine Witwerrente) oder auf Dauer (große Witwerrente). Sie sollten also einen entsprechenden Antrag stellen. Ihr eigenes Erwerbseinkommen wird jedoch hierauf angerechnet.
Witwerrenteam 12.09.2022 | 08:41
§37 VAGam 12.09.2022 | 08:48
Ja gibt es tatsächlich, hier sollten Sie von der DRV jedoch sogar noch ein Schreiben bekommen, ansonsten können Sie auch formlos an ihre DRV schreiben und um Anpassung bitten.
Jörgam 12.09.2022 | 12:31
Vielen Dank für die schnellen Antworten, hat mir sehr geholfen. Versorgungsausgleich war das Zauberwort. Danke Jörg
Uschiam 12.09.2022 | 11:52
Zitat von Witwerrente anzeigenausblenden
Nun ja, es war die Ex-Frau und ich denke, es geht hier eher um einen Versorgungsausgleich. Ja, wenn die Ex noch keine Rente bezogen hat, können Sie die Rentenpunkte zurück bekommen.
Nachfrageram 18.09.2022 | 14:50
Seit wann läuft die gegenseitige Benachrichtigung der Versicherungskonten "automatisch"? Seit wann werden Sterbedaten im Versicherungskonto vermerkt, wenn es gar keinen Leistungsbezug gegeben hat? Woraus ergibt sich, dass ohne Leistungsbezug überhaupt eine Sterbemeldung -und von wem- an die RV erfolgen muss?
W°lfgangam 18.09.2022 | 18:58
Zitat von Nachfrager anzeigenausblenden
Hallo Nachfrage, die Daten/Sterbefall werden von der örtlichen Meldestelle seit rd. 10 Jahren der DRV übermittelt. Dann rotieren bei der DRV die inneren Mühlen/was ist zu veranlassen - ggf. eine Rente einstellen, Überzahlungen im Auge behalten,... u. a. auch einen früheren Ehegatten/sofern bekannt, über die 'Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person' zu informieren; vereinfacht: so kommen die verlorenen Punkte vorübergehend wieder/mittels formlosem Antrag. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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