Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo,
über den Sterbedatenabgleich wird im Konto Ihrer Ex-Frau vermerkt, dass sie verstorben ist. Das bewirkt einen Hinweis in Ihrem Versicherungskonto.
Sofern die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteregelungen zum Versorgungsausgleich erfüllt sind, wird sich Ihr Versicherungsträger bei Ihnen mit einem Hinweis meilden, dass Sie die dauerhafte Aussetzung des Versorgungsausgleichs beantragen können.
Diese sind erfüllt, wenn Ihre Frau aus den übertragenen Anrecht noch keine Rente erhalten hat und sie im Versorgungsausgleich die insgesamt Begünstigte war.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.