Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

gilt Beitragsbemessungsgrenze bei Pflegetätigkeit

von Josefdergekniffene12.02.2007 | 21:33
1883 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

habe 1996 meinen Beruf aufgegeben und pflege seit dem meine behinderte Frau und meine 3 behinderten Söhne - 3 x Pflegestufe 3, 1 x Stufe 1 - Bei Durchsicht meines Versicherungsverlaufes musste ich feststellen das die von der Pflegeversicherung an die RV gezahlten Beitragswerte mit dem Vermerk: Pflichtbeitrag Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenze versehen wurden. Z.B. Jahr 1996, 95.969,20 DM wurden gekürzt auf 60.541,55 DM Frage ist das rectens?

2 Antworten

Bernhardam 12.02.2007 | 23:32
Möglicherweise waren Sie im Jahr 1996 anfangs auch noch als Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt. Treffen mehrere Versicherungsverhältnisse zusammen, und wird insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, so sind nach § 22 Abs. 2 SGB IV die Einnahmen anteilig herabzusetzen, bis zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Ansonsten richtet sich das versicherungspflichtige Einkommen nach § 166 SGB VI. Für eine genaue Berechnung sind zusätzliche Angaben erforderlich: West oder Ost? Mindestens 14, 21 oder 28 Stunden wöchentlich bei Pflegestufe III? Dann sind 40 %, 60 % oder 80 % der Bezugsgröße zugrunde zu legen, bei Stufe I 26 2/3 %. Die Bezugsgröße lag 1996 im Westen bei 49560 DM und im Osten bei 42000 DM pro Jahr. Die Pflegeversicherungsbeiträge könnten - abhängig von der Krankenkasse - auch deshalb nicht additiv sein, weil es rein rechnerisch unmöglich wäre, als Einzelperson z.B. 3 x 28 h + 14 h = 98 h pro Woche zu leisten. Also Ihr Nick ist sicherlich berechtigt, aber wohl weniger, soweit es die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung betrifft.
Josefdergekniffeneam 13.02.2007 | 09:59
das ist eben auch eines meiner Probleme, dass sich keiner so recht vorstellen kann, dass es da so einen IDIOTEN gibt der da nachweislich (Pflegehandbuch) rund um die Uhr für seine Angehörigen da ist, seit vielen Jahren ( seit 1977) auf jede persönliche Freizeit verzichtet, seine Knochen kaputt macht (heben) dem Staat pro Monat 17000 EURO Heimkosten erspart und dann wegen jedem Euro sich mit irgendeinem Sachbearbeiter auseinander setzen muß.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026