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Experten-Antwort

Gilt der Grundsatz, Reha vor EMR nicht mehr?

von Sue12.02.2024 | 13:00
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17 Antworten

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Gilt der Grundsatz, Reha vor EMR nicht mehr?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sue,

 

der Grundsatz gilt weiterhin.

Vollständig sogar Prävention vor Reha vor EM-Rente.

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16 Antworten

Renteam 12.02.2024 | 13:06
Der gilt nach wie vor. Wie kommen Sie darauf?
Maxam 12.02.2024 | 13:10
Doch natürlich, eh Sie berentet werden ist erst einmal zu prüfen, ob durch eine entsprechende Rehabilitation die Erwerbsminderung abgewendet werden kann.
Noraam 12.02.2024 | 13:35
Welche Gründe könnte es haben, wenn es keine Reha vor der EMR gibt? Mir ist ein Fall bekannt wo es so ist.
Feliam 12.02.2024 | 13:37
Es gibt ganz viele Fälle, nämlich immer dann, wenn auch durch eine Reha die Rente nicht abgewendet werden kann.
Schadeam 12.02.2024 | 13:40
Soll man einen 61 jährigen Dachdecker, der vom Dach fiel und jetzt querschnittsgelähmt ist und im Koma liegt zuerst in Reha schicken bevor man über seine Rente entscheidet? Würde so etwas die DRV machen, wollte ich den "Aufstand des Pöbels und der sozialen Medien" nicht hören und lesen. Es gibt unzählige Schicksalsschläge bei denen eine Reha keinen Sinn macht.......einfacvh mal nachdenken!
Noraam 12.02.2024 | 13:49
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Einfach mal nachdenken bevor man schreibt! Selbst Querschnittsgelähmt bedeutet nicht automatisch EMR. Es geht nicht darum in den alten Job zurückzukehren. Noch nie jemanden im Rolli im Büro oder so gesehen? Dafür ist ne Reha da, um zu schauen was noch möglich ist. In dem Fall ist es ein junger Mann der eine Reha wollte und nicht bekommt. Stattdessen EMR. Deswegen meine Frage.
Geraldam 12.02.2024 | 14:00
Zitat von Nora anzeigenausblenden
Dann ist es wohl so, dass entweder keine Rehafähigkeit vorlag oder eine Reha als nicht erfolgversprechend angesehen wurde. Es gibt auch den Weg, dass ein Reha antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, sprich der Reha Antrag gilt als Rentenantrag, wenn erwerbsminderung vorliegt und Rehabilitativ keine Besserung zu erwarten ist.
Maxam 12.02.2024 | 14:15
Dann kann man also doch EM-Rente beantragen, wenn man nur Reha haben möchte!
Schadeam 12.02.2024 | 14:44
Man kann immer Rente beantragen auch wenn man kerngesund ist. Wer Reha will soll Reha beantragen und keine Spielchen spielen.
Zinam 12.02.2024 | 14:45
Dann kann man auch Fisch brötchen kaufen, wenn man nur ein Brötchen möchte. Tun Sie, was Sie nicht lassen können!
Schadeam 12.02.2024 | 14:48
Zitat von Nora anzeigenausblenden
Weil ich nachgedacht habe ist meinBeispielsfall 61 und auch noch im Koma……den schickt man weder in Reha noch in Umschulung ins Büro….. Dass nicht jeder Querschnittsgelähmte Rente kriegt, weiß sich und habe das auch nie behauptet. Klug schweißen kann ich auch.
Mikeam 12.02.2024 | 15:35
Es werden auch Rehas nicht bewilligt, wegen „zu gesund“ und weil die ambulant Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden. Ob nun mit Rentenantrag oder ohne.
antwortam 12.02.2024 | 19:36
gibt es genug fälle von, mir sind einige bekannt
Winneram 13.02.2024 | 10:03
Erzähl keinen Unsinn. Wenn man nur Reha beantragt, kann diese abgelehnt werden. Wenn man EMR beantragt, bekommt man Reha!! Die prüfen dann dort auch, ob man erwerbsgemindert ist und man bekommt dann ggf. zusätzlich noch Erwerbsminderungsrente geschenkt.
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