Hallo Windfee,
zunächst einmal: Sterbegeld und das sog. Sterbevierteljahr haben nichts miteinander zu tun.
Sterbegeld, das Sie wegen des Todes Ihres Mannes von dessen Arbeitgeber erhalten ist
k e i n Einkommen, dass Sie selbst erzielt haben und ist deshalb auf Ihre Witwenrente
n i c h t als Einkommen anzurechnen.
Sie müssen dies auch nicht der Rentenversicherung mitteilen.
Dagegen ist das sog. Sterbevierteljahr in der gesetzlichen Rentenversicherung genau genommen eine Vorschusszahlung auf die zu erwartende Witwenrente. Außerdem wird die Witwenrente in diesem Vierteljahr in Höhe der Rente Ihres Mannes ausgezahlt und Einkommen wird grundsätzlich nicht angerechnet.