Hallo Verunsichert,
Betriebsrenten oder andere Versorgungsleistungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen und daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen sollten Sie den Sachverhalt ggf. nochmals individuell von Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen.