Nach meiner Kenntnis verfügen die zuständigen Kreiswehrersatzämter noch über die vollständigen Unterlagen spätestens seit 1966. Ich empfehle Ihnen, dort eine entsprechende Wehrdienstzeitbescheinigung anzufordern. Sollten keine Unterlagen mehr auffindbar sein, kann die Zeit des Wehrdienstes grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Zur Glaubhaftmachung einer Beitragszeit im Bundesgebiet ist eine eidesstattliche Versicherung nicht zulässig.
In der Tat sind etliche Varianten denkbar. Damit wir das Problem konkreter fassen können, wäre es hilfreich, wenn Sie uns den genauen Zeitraum und den Ort Ihres Wehrdienstes mitteilen könnten. Haben Sie sich für längere Zeit verpflichtet?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.