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Experten-Antwort

Gleichklang zwischen Deutschland und Österreich?

von Gleichklang zwischen Deutschland und Österreich?15.09.2024 | 12:47
404 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Bisher bekam ich sowohl aus Deutschland als auch eine kleine Summe aus Österreich als Erwerbsminderungsrente. Nun hätte ich vor, in 2 Jahren mit 62 in Deutschland von der Erwerbsminderungsrente in die Schwerbehindertenrente (letzteres dürfte eine unbefristete Altersrente sein?) zu wechseln mit meinem Grad 50. Bisher haben die Österreicher sich nicht groß gemeldet, sondern schienen immer abzunicken, was in D gemacht wurde, in Österreich scheint es aber keine Schwerbehindertenrente zu geben. Eine kurze Anfrage dort ergab nur, ich könne ab dem dortigen Regelpensionsalter von 61 einen Antrag auf Umwandlung in eine Alterspension stellen. Unklar wäre, ob die Höhe gleichbliebe, man solle dazu schreiben, wenn es weniger wäre, ziehe man den Antrag zurück. FRAGE: Wie ist das jetzt mit dem "Gleichklang"? Geht es überhaupt OHNE unverhältnismäßigen Aufwand, nur in Österreich in der E-Rente zu bleiben (heisst Berufsunfähigkeitspension), in D aber in die Schwerbehinderten zu gehen? Gibt es weitere wichtige Fragen? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.09.2024 | 11:42

Hallo Gleichklang,

 

es ist möglich, Ihre "deutsche" Rente zu beantragen, ohne dass sich das auf Ihre "österreichische" Rente auswirkt. Allerdings müssen Sie im Antrag angeben, dass Sie auch einen Anspruch gegen den österreichischen Träger haben. Altersrenten in Deutschland werden stets unbefristet gewährt. 

 

Über die Höhe Ihrer Altersrente (wie auch immer genannt) in Österreich kann Ihnen tatsächlich nur die österreichische Pensionsversicherungsanstalt Auskunft geben. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, wenn Sie sich auch von der beraten lassen.

2 Antworten

SB-Renteam 15.09.2024 | 13:25
Mit 62 Jahren (oder sogar schon ein ein oder zwei Monate früher) können Sie in Deutschland in eine vorgezogene Schwerbehinderten-Rente wechseln (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeite). Da dies nahtlos erfolgt (oder auch, wenn die maximale zeitliche Lücke 24 Monate beträgt) gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Die SB-Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Die Schwerbehinderten-Altersrente gilt dann natürlich unbefristet bis zu Ihrem Lebensende. Wie das in Österreich läuft mit deren Rentenbeginn, sollte Ihnen die dafür zuständige österreichische Stellen sagen können. Hierfür sind die "DRV-Experten" keine Experten (aber, wer weiß?). Eine zusätzliche österreichsche "Berufsunfähigkeitspension" wird Ihre deutsche Altersrente jedenfalls mit Sicherheit nicht kürzen.
KSCam 15.09.2024 | 20:47
Sehe kein Problem darin in D in die Altersrente zu wechseln und in A weiter EM Rente ( oder wie auch immer die dort heißt) zu beziehen sofern die dortige Altersrente erst später beginnen kann. Einfach in A fragen, ab wann dort Altersrente möglich ist und ob sich am Zahlbetrag etwas ändert. Sie müssen die AR nicht gleichzeitig beginnen lassen. Den Gleichklang in Ihrem Sinne gäbe es erst wenn alle EU Staaten identische Gesetze zum Rentenbeginn hätten (was ich nicht mehr erleben dürfte)
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