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Experten-Antwort

Gleichzeitig oder später?

von A. Haller 07.08.2017 | 21:57
782 Ansichten
7 Antworten

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Wird die Ost-West-Rentenanpassung, die ja ab 2018 erstmals beginnen soll, jeweils zum 1. Jan. eines Jahres erfolgen oder zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungen jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.08.2017 | 16:20

Zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen wir zu diesem Thema auf unsere Antwort zum Beitrag vom 07.08.2013 unter dem folgenden LINK:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=325&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=35534

und hier auf die Seite des zuständigen Bundesministeriums unter dem folgenden LINK:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/gesetzentwurf-ueber-den-abschluss-der-rentenueberleitung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Hieraus ergibt sich, dass die Ost-Westanpassung jeweils zum 01.Juli der kommenden Jahre erfolgen soll und diese dann ab 01.07.2024 abgeschlossen sein wird.

6 Antworten

W*lfgangam 07.08.2017 | 22:22
Hallo A. Haller, was meinen Sie wohl, wann der aktuelle Rentenwert jeweils erhöht werden wird/wann die Rentenanpassung Ost/West turnusmäßig erfolgt? Gruß w.
Schadeam 07.08.2017 | 22:51
Vielleicht auch am 29. Februar? Oder am 13. Mai
Fastrentneram 08.08.2017 | 07:09
Natürlich zum 01.07.! Und was haben Sie jetzt von dieser sensationellen Erkenntnis?
senf-dazuam 08.08.2017 | 09:07
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_… Laut dem neu gefassten § 255a des SGB VI (ab 1.1.2018 in Kraft) wird jeweils zum 1.7. der aktuelle Rentenwert (Ost) neu festgelegt. Es bleibt also eigentlich alles beim alten ...
A. Halleram 08.08.2017 | 10:06
Vorschüssig oder nachschüssig?
Rentencrackam 08.08.2017 | 11:25
Das kommt darauf an, seit wann Sie Rente beziehen: Rentenbeginn bis 1. März 2004: vorschüssig Rentenbeginn ab 1. April 2004: nachschüssig §§ 118, 272a SGB VI
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