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Experten-Antwort

Gleichzeitige Versicherung in GKV und PKV

von Mitch062414.07.2024 | 12:08
224 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, seit mehreren Jahren beziehe ich eine volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin also mein ganzes Leben immer gesetzlich Krankenversichert gewesen. Demnächst möchte ich aber nochmal versuchen arbeiten zu gehen und an mein Studium anknüpfen. Ich möchte also das Referendariat (in Teilzeit) beginnen. Zumindest für die ersten 6 Monate werde ich im Rahmen der Arbeitserprobung weiterhin die EMR beziehen, ob es dann eine Teilerwerbsminderungsrente gibt wird sich dann zeigen. Ich frage mich jedoch, ob ich dann gleichzeitig in der PKV versichert sein kann? Als Lehramtsanwärterin bin ich in RLP verbeamtet und sollte somit über die Öffnungsaktion einen Anspruch auf Aufnahme in der PKV haben. Oder steht mur die EMR da im Wege und zwingt mich in der GKV zu bleiben? Leider ist meine Krankenkasse mit der Frage überfordert, sodass ich hier auf eine Antwort hoffe. Vielen Dank im Voraus! MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Sachverhalts an Ihre Krankenkasse. Diese allein ist für die Beurteilung Ihres Versicherungsverhältnisses in der Kranken- und Pflegeversicherung zuständig.

 

Viele Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KKam 14.07.2024 | 12:33
Fragen zur Krankenversicherung beantwortet die Krankenversicherung, dass ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung.
Fittiam 14.07.2024 | 13:01
Was haben Sie denn für eine Krankenkasse ? Die sollten Ihnen diese Frage doch beantworten können, ansonsten schnell die Kasse wechseln.
Für Anwärter GKV vs PKVam 14.07.2024 | 13:02
Fragen Sie die Krankenkasse!am 14.07.2024 | 16:55
Wenn Ihre Krankenkasse mit Ihrer Frage überfordert ist, sollten Sie diese wechseln, allerdings ist damit immer noch nicht die Rentenversicherung für Ihre Frage zuständig. Wenn Ihr Frisör Ihnen nicht vernünftig die Haare schneiden kann, gehen Sie doch damit auch nicht zum Bäcker.
Deutsche Rentenversicherung
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