Guten Tag,
bitte wenden Sie sich zur Klärung dieses Sachverhalts an Ihre Krankenkasse. Diese allein ist für die Beurteilung Ihres Versicherungsverhältnisses in der Kranken- und Pflegeversicherung zuständig.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung