Hallo Detlev,
nach § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung genau 400 Euro (brutto). Auch das Überschreiten dieser Grenze mit nur einem Cent würde bedeuten, dass die Rente nur noch anteilig ausgezahlt werden dürfte.
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