Zitat aus der unteren Experten-Antwort:
"Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen."
Dazu meine Nachfrage:
Unter welchen konkreten Umständen ist denn für die antragsstellende Person der Arbeitsmarkt verschlossen und unter welchen konkreten Umständen ist der Arbeitsmarkt nicht verschlossen?
Zitat aus der unteren Experten-Antwort:
"Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen."
Dazu meine Nachfrage:
Unter welchen konkreten Umständen ist denn für die antragsstellende Person der Arbeitsmarkt verschlossen und unter welchen konkreten Umständen ist der Arbeitsmarkt nicht verschlossen?
Das werden Sie erfahren, wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und dann bekannt ist, was Sie noch können oder eben doch nicht mehr.
Vielleicht sind Sie ja so schon 'voll erwerbsgemindert', dann brauchen Sie den 'Arbeitsmarkt' nicht.
Vielleicht sind Sie auch gar nicht erwerbsgemindert. Dann nützt Ihnen auch eine 'Arbeitsmarktrente' gar nichts, denn dann dürfen Sie sich einfach von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vermitteln lassen oder selbst eine Tätigkeit suchen und hoffentlich auch finden.
*gabs grad mal wieder ne Massenweiterleitung bei tictok oder was ist das hier gerade für ein hype wegen Arbeitsmarkt??*
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