Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Gültigkeit von Experten-Antwort vom 01.03.2024 | 12:14

von Bin unsicher19.03.2024 | 14:33
170 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ist die Experten-Antwort vom 01.03.2024 | 12:14 noch VOLLUMFÄNGLICH gültig? "Guten Tag, können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil kein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist, gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung" Denn die Experten-Antwort von Heute 19.03.2024 | 10:18 lautet: "Guten Tag, Versicherte, die ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können unter Umständen auch eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Arbeitsplatz für sie nicht vorhanden ist. Grundsätzlich haben Versicherte mit einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn sie die übrigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Erst wenn das Leistungsvermögen auf unter drei Stunden pro Tag sinkt, erhalten Versicherte eine volle Rente. Zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen: 1. und 2. - Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen. 3. und 4. - Die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes auf Zeit geleistet wird, fällt mit dem im Bescheid genannten Zeitpunkt weg. Der Anspruch ist jedoch auf Antrag zu verlängern, wenn für Sie weiterhin kein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann und sie keinen (Teilzeit-)Arbeitsplatz innehaben." Die obere Experten-Antwort vom 01.03.2024 | 12:14 gefällt mir viel besser und würde bei mir passen. Aber ich weiss halt nicht, ob Sie noch vollumfänglich gültig ist.

6 Antworten

Du meine Güte am 19.03.2024 | 14:36
Rente ist kein Wunschkonzert
gut überlegenam 19.03.2024 | 14:42
Es geht nicht darum, welche Antwort Ihnen besser gefällt, sondern darum, was dann Ihre zuständige DRV für Sie persönlich im Rahmen des Antragsverfahrens individuell feststellt. Dazu müssen Sie 'einfach' nur einen Antrag auf EM-Rente stellen und das Ergebnis abwarten. Keine Chance auf eine 'Arbeitsmarktrente' haben Sie allerdings, wenn Sie noch über einen Arbeitsplatz verfügen und der (ggfs. mit weiteren Maßnahmen) 'leidensgerecht' umgestaltet werden könnte. Auch das würde dann im Antragsverfahren geprüft. Letztendlich sind beide Antworten 'gültig', denn es wird 'individuell' geprüft, ob SIE die Voraussetzungen erfüllen.
Nachfrageam 19.03.2024 | 17:25
Zitat aus der unteren Experten-Antwort: "Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen." Dazu meine Nachfrage: Unter welchen konkreten Umständen ist denn für die antragsstellende Person der Arbeitsmarkt verschlossen und unter welchen konkreten Umständen ist der Arbeitsmarkt nicht verschlossen?
gut überlegenam 19.03.2024 | 18:42
Nachfrage schrieb

Zitat aus der unteren Experten-Antwort:

"Ob ein Arbeitsmarkt verschlossen ist, ist individuell für die antragsstellende Person zu beurteilen."

Dazu meine Nachfrage:

Unter welchen konkreten Umständen ist denn für die antragsstellende Person der Arbeitsmarkt verschlossen und unter welchen konkreten Umständen ist der Arbeitsmarkt nicht verschlossen?

Das werden Sie erfahren, wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und dann bekannt ist, was Sie noch können oder eben doch nicht mehr. Vielleicht sind Sie ja so schon 'voll erwerbsgemindert', dann brauchen Sie den 'Arbeitsmarkt' nicht. Vielleicht sind Sie auch gar nicht erwerbsgemindert. Dann nützt Ihnen auch eine 'Arbeitsmarktrente' gar nichts, denn dann dürfen Sie sich einfach von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vermitteln lassen oder selbst eine Tätigkeit suchen und hoffentlich auch finden. *gabs grad mal wieder ne Massenweiterleitung bei tictok oder was ist das hier gerade für ein hype wegen Arbeitsmarkt??*
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026