Hallo Johann Reiter,
dem ersten Eindruck nach (Sperrminorität) dürfte sich an der bisherigen versicherungsrechtlichen Beurteilung des GmbH-Gesellschafters eigentlich nichts ändern. Entscheiden muss hierüber - nach entsprechender Prüfung aller Umstände des Einzelfalls - allerdings die zuständige Einzugsstelle. Dies ist die gesetzliche Krankenkasse des zu beurteilenden Geschäftsführers. Soweit er derzeit bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist dies die gesetzliche Krankenkasse, bei der er zuletzt versichert war.
Alternativ können Sie sich auch an die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wenden und ein sog. Statusfeststellungsverfahren beantragen. Genauere Informationen hierüber erhalten Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_12284/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Vor_20der_20Rente/statusfeststellung__node.html__nnn=true
Neben der Adresse der Clearingsstelle finden Sie hier auch gleich die benötigten Formulare zum Download.
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