Hallo Franke,
erzielen Versicherte neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Arbeitseinkommen aus einer nach Rentenbeginn (noch) bestehenden selbständigen Tätigkeit, finden grundsätzlich auch die Hinzuverdienstregelungen des § 96a SGB VI Anwendung.
Die Beurteilung der Frage, ob Arbeitseinkommen vorliegt, richtet sich nach § 15 SGB IV. Nach § 15 Abs. 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (§§ 4 bis 7k und 13a EStG) ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Damit gehören zum Arbeitseinkommen die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG, das heißt
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14 und 14a EStG),
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) und
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).
Nicht zum Arbeitseinkommen gehören hingegen die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 7, Abs. 2 Nr. 2 EStG), das heißt
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (§ 21 EStG) und
Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
Werden diese Einkünfte jedoch dem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet, stellen sie Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst dar.
Hallo Franke, Du hast deshalb Deine EU-Rente damals wegen der Arbeitsmarktlage bewilligt bekommen, da dan Schröder die Arbeitslosigkeit bei fast 5.000.000 lag.
Dank Merkel hat sich die Arbeitslosigkeit auf ungefähr 2.500.000 halbirt.
Damals hat Dir Dein Rentengutachter geholfen, damit Du Dir ein sorgenfreies Leben machen konntest, ohne Druck von Arbeitsamt und Sozialbehörden, somit finanziert Dir der Steuerzahler gerne Deinen Lebensunterhalt.
Damals lief es so ab, man hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, der Gutachter hat eine falsche Diagnose gestellt, schon hast Du eine EU-Rente bekommen. Eine Reha hat der Gutachter damals nicht empfohlen, da eine Reha nichts brachte.
Beispiel: Hat man damals als Dachdecker gearbeitet und man hatte Probleme mit dem Rücken, hat man sofort eine EU-Rente erhalten, obwohl man auch im Büro hätte arbeiten können.
Heute würde bei EU-Rente der Gutachter erstmal eine Empfehlung auf Reha raus bringen, gegebenfalls, dass man sich eine andere Arbeit sucht.
Beispiel: Arbeitet man Heute als Dachdecker und kann man dies wegen den Rücken nicht mehr, wird geprüft, ob man nicht im Büro arbeiten kann.
Und wenn Du als Gesellschafter einer GmbH arbeiten kannst, kannst Du gleich auf Deine EU-Rente verzichten und uns Steuerzahlern nicht mehr auf der Tasche liegen.
Hallo Franke, Du hast deshalb Deine EU-Rente damals wegen der Arbeitsmarktlage bewilligt bekommen, da dan Schröder die Arbeitslosigkeit bei fast 5.000.000 lag.
Dank Merkel hat sich die Arbeitslosigkeit auf ungefähr 2.500.000 halbirt.
Damals hat Dir Dein Rentengutachter geholfen, damit Du Dir ein sorgenfreies Leben machen konntest, ohne Druck von Arbeitsamt und Sozialbehörden, somit finanziert Dir der Steuerzahler gerne Deinen Lebensunterhalt.
Damals lief es so ab, man hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, der Gutachter hat eine falsche Diagnose gestellt, schon hast Du eine EU-Rente bekommen. Eine Reha hat der Gutachter damals nicht empfohlen, da eine Reha nichts brachte.
Beispiel: Hat man damals als Dachdecker gearbeitet und man hatte Probleme mit dem Rücken, hat man sofort eine EU-Rente erhalten, obwohl man auch im Büro hätte arbeiten können.
Heute würde bei EU-Rente der Gutachter erstmal eine Empfehlung auf Reha raus bringen, gegebenfalls, dass man sich eine andere Arbeit sucht.
Beispiel: Arbeitet man Heute als Dachdecker und kann man dies wegen den Rücken nicht mehr, wird geprüft, ob man nicht im Büro arbeiten kann.
Und wenn Du als Gesellschafter einer GmbH arbeiten kannst, kannst Du gleich auf Deine EU-Rente verzichten und uns Steuerzahlern nicht mehr auf der Tasche liegen.
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