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Experten-Antwort

GmbH Gesellschafter trotz EU Rente

von Franke04.06.2018 | 13:29
670 Ansichten
6 Antworten
Hallo DRV Team, ich bekomme aufgrund der Arbeitsmarktlage die volle EU Rente. Ich habe die Möglichkeit eine Kapitalanlage in einer GmbH zu machen. Selbst erfolgt durch mich keine aktive Mitarbeit. Ich diene lediglich als Geldgeber. Geschäftsführer etc. ist eine andere Person. Ist dies irgendwie rentenschädlich? Sprich werden mir Erträge daraus auf die Rente angerechnet oder mir die Rente Gestichen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2018 | 08:04

Hallo Franke,

erzielen Versicherte neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Arbeitseinkommen aus einer nach Rentenbeginn (noch) bestehenden selbständigen Tätigkeit, finden grundsätzlich auch die Hinzuverdienstregelungen des § 96a SGB VI Anwendung.

Die Beurteilung der Frage, ob Arbeitseinkommen vorliegt, richtet sich nach § 15 SGB IV. Nach § 15 Abs. 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts (§§ 4 bis 7k und 13a EStG) ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Damit gehören zum Arbeitseinkommen die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Nr. 1 EStG, das heißt

- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 13a, 14 und 14a EStG),

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) und

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG).

Nicht zum Arbeitseinkommen gehören hingegen die Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 7, Abs. 2 Nr. 2 EStG), das heißt

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),

Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (§ 21 EStG) und

Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).

Werden diese Einkünfte jedoch dem steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zugerechnet, stellen sie Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst dar.

5 Antworten

Leserhamsteram 04.06.2018 | 13:53
Immer Rücksprache mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter der DRV halten. Nur er kann rechtssichere Auskünfte zu derlei Fragen geben, denn nur er kennt Ihren Fall ganz genau.
Steuerzahleram 05.06.2018 | 13:28
Hallo Franke, Du hast deshalb Deine EU-Rente damals wegen der Arbeitsmarktlage bewilligt bekommen, da dan Schröder die Arbeitslosigkeit bei fast 5.000.000 lag. Dank Merkel hat sich die Arbeitslosigkeit auf ungefähr 2.500.000 halbirt. Damals hat Dir Dein Rentengutachter geholfen, damit Du Dir ein sorgenfreies Leben machen konntest, ohne Druck von Arbeitsamt und Sozialbehörden, somit finanziert Dir der Steuerzahler gerne Deinen Lebensunterhalt. Damals lief es so ab, man hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, der Gutachter hat eine falsche Diagnose gestellt, schon hast Du eine EU-Rente bekommen. Eine Reha hat der Gutachter damals nicht empfohlen, da eine Reha nichts brachte. Beispiel: Hat man damals als Dachdecker gearbeitet und man hatte Probleme mit dem Rücken, hat man sofort eine EU-Rente erhalten, obwohl man auch im Büro hätte arbeiten können. Heute würde bei EU-Rente der Gutachter erstmal eine Empfehlung auf Reha raus bringen, gegebenfalls, dass man sich eine andere Arbeit sucht. Beispiel: Arbeitet man Heute als Dachdecker und kann man dies wegen den Rücken nicht mehr, wird geprüft, ob man nicht im Büro arbeiten kann. Und wenn Du als Gesellschafter einer GmbH arbeiten kannst, kannst Du gleich auf Deine EU-Rente verzichten und uns Steuerzahlern nicht mehr auf der Tasche liegen.
Schorscham 05.06.2018 | 19:30
Steuerzahler schrieb

Hallo Franke, Du hast deshalb Deine EU-Rente damals wegen der Arbeitsmarktlage bewilligt bekommen, da dan Schröder die Arbeitslosigkeit bei fast 5.000.000 lag.

Dank Merkel hat sich die Arbeitslosigkeit auf ungefähr 2.500.000 halbirt.

Damals hat Dir Dein Rentengutachter geholfen, damit Du Dir ein sorgenfreies Leben machen konntest, ohne Druck von Arbeitsamt und Sozialbehörden, somit finanziert Dir der Steuerzahler gerne Deinen Lebensunterhalt.

Damals lief es so ab, man hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, der Gutachter hat eine falsche Diagnose gestellt, schon hast Du eine EU-Rente bekommen. Eine Reha hat der Gutachter damals nicht empfohlen, da eine Reha nichts brachte.

Beispiel: Hat man damals als Dachdecker gearbeitet und man hatte Probleme mit dem Rücken, hat man sofort eine EU-Rente erhalten, obwohl man auch im Büro hätte arbeiten können.

Heute würde bei EU-Rente der Gutachter erstmal eine Empfehlung auf Reha raus bringen, gegebenfalls, dass man sich eine andere Arbeit sucht.

Beispiel: Arbeitet man Heute als Dachdecker und kann man dies wegen den Rücken nicht mehr, wird geprüft, ob man nicht im Büro arbeiten kann.

Und wenn Du als Gesellschafter einer GmbH arbeiten kannst, kannst Du gleich auf Deine EU-Rente verzichten und uns Steuerzahlern nicht mehr auf der Tasche liegen.

So ein dummes Zeug liest man wirklich nicht jeden Tag! "Damals" gab es noch BERUFSunfähigkeits-Renten und ich bin einer der letzten Profiteure. Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung, dass auch "damals" seitens der DRV fast alles versucht wurde, um eine Rentenbewilligung zu vermeiden. Ihr Beitrag ist daher ein Paradebeispiel für Inkompetenz. MfG
Frankeam 06.06.2018 | 09:55
Steuerzahler schrieb

Hallo Franke, Du hast deshalb Deine EU-Rente damals wegen der Arbeitsmarktlage bewilligt bekommen, da dan Schröder die Arbeitslosigkeit bei fast 5.000.000 lag.

Dank Merkel hat sich die Arbeitslosigkeit auf ungefähr 2.500.000 halbirt.

Damals hat Dir Dein Rentengutachter geholfen, damit Du Dir ein sorgenfreies Leben machen konntest, ohne Druck von Arbeitsamt und Sozialbehörden, somit finanziert Dir der Steuerzahler gerne Deinen Lebensunterhalt.

Damals lief es so ab, man hat einen Antrag auf EU-Rente gestellt, der Gutachter hat eine falsche Diagnose gestellt, schon hast Du eine EU-Rente bekommen. Eine Reha hat der Gutachter damals nicht empfohlen, da eine Reha nichts brachte.

Beispiel: Hat man damals als Dachdecker gearbeitet und man hatte Probleme mit dem Rücken, hat man sofort eine EU-Rente erhalten, obwohl man auch im Büro hätte arbeiten können.

Heute würde bei EU-Rente der Gutachter erstmal eine Empfehlung auf Reha raus bringen, gegebenfalls, dass man sich eine andere Arbeit sucht.

Beispiel: Arbeitet man Heute als Dachdecker und kann man dies wegen den Rücken nicht mehr, wird geprüft, ob man nicht im Büro arbeiten kann.

Und wenn Du als Gesellschafter einer GmbH arbeiten kannst, kannst Du gleich auf Deine EU-Rente verzichten und uns Steuerzahlern nicht mehr auf der Tasche liegen.

Hallo Steuerzahler, du bist ja ein ganz lustiger, die EU Rente wurde sehr lange nach der Ära Schröder beantragt und bewiligt, manchmal sucht man sich schwere Krankheiten nicht aus.... Wenn du richtig gelesen/versatnden hättest geht es nicht darum aktiv am Arbeitsmarkt teil zu nehmen, das kann ich gesundheitlich nicht mehr. Übrigens aufgrund der Schwere meiner Erkarnkung musste ich den Bürojob aufgeben und wurde berentet ;-) Leider kann ich nichts für dein gefrustetes Leben.... Es geht darum einer GmbH Geld zu leihen und dadurch Gesellschafter zu werden ohne dass ich aktiv dort tätig werde. Es ist eien Form der Geldanlage die etwas mehr Zinsen bringt als man noch wo anders bekommen kann. Es hat nichts mit arbeiten zu tun.
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