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Experten-Antwort

Günstigerprüfung und Erwerbsgemindert Zeiten

von Rentenfuchs27.05.2024 | 16:25
531 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage zur "Günstigerprüfung" bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente. Werden bei der Günstigerprüfung die erwerbsgeminderten Zeiten, z.B. Ausbildungszeiten auch mit Zuschlag angerechnet oder dann nur in der tatsächlichen Höhe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.05.2024 | 10:42

Hallo Rentenfuchs,

 

die "Günstigerprüfung" betrifft die Gesamtleistungsbewertung für die Berechnung der Zurechnungszeit. Hier werden die letzten vier Jahre an Versicherungszeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn diese zu einem schlechteren Wert führen würden. Auf die Bewertung von anderen beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten hat die Günstigerprüfung keine Auswirkung.

 

Schauen Sie auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente

3 Antworten

Rentenfuchsam 27.05.2024 | 16:29
Ich meinte natürlich "beitragsgeminderte" Zeiten und nicht "erwerbsgeminderte".
kurz und knappam 28.05.2024 | 09:02
Bei der 'Günstigerprüfung' für eine Erwerbsminderungsrente interessieren die 'uralten' Ausbildungszeiten nicht alleine, sondern die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) werden 'ausgeklammert, weil da evtl. bereits Einkommenseinbußen wegen Krankheit vorliegen könnten. Es wird dann nur mit den sich aus dieser Vergleichsberechnung 'günstigeren' Werten weiter gerechnet. Die sich so ergebenden EP erhalten dann Zu- und Abschläge.
Rentenfuchsam 28.05.2024 | 12:48
Experte/in schrieb
Danke für die schnelle Antwort. Um es richtig zu verstehen: Wenn man zwei Jahre in Berufsausbildung war (Beitragsgeminderte Zeiten) und dann sechs Jahre Teilzeit gearbeitet hat mit Entgeltpunkten von z.B. 0,6 Punkten pro Jahr. Und dann volle Erwerbsminderungsrente erhält. Fällt die Günstigerprüfung dann positiv oder negativ für den Versicherten aus?
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