Hallo Rentenfuchs,
die "Günstigerprüfung" betrifft die Gesamtleistungsbewertung für die Berechnung der Zurechnungszeit. Hier werden die letzten vier Jahre an Versicherungszeiten vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn diese zu einem schlechteren Wert führen würden. Auf die Bewertung von anderen beitragsfreien oder beitragsgeminderten Zeiten hat die Günstigerprüfung keine Auswirkung.
Schauen Sie auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente