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Experten-Antwort

Grenzbetrag Unfallhinterbliebenenrente

von Grenzbetrag22.10.2012 | 12:24
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Guten Tag, der errechnete Grenzbetrag für den Zusammenfall meiner gesetzlichen Witwenrente und meiner Unfallhinterbliebenenrente beläuft sich auf 2225 Euro. Dieser Grenzbetrag wird nun durch die Summe der oben genannten Renten um 985 Euro überschritten. Nun soll meine gesetzliche Witwenrente um eben diesen Betrag (985 Euro) gekürzt werden, so dass nur noch ein Rest von 105 Euro bei der gesetzlichen Witwenrente verbleibt. Hier kommt nun meine Frage: Gibt es Faktoren, die eine höhere Auszahlung der nun ruhenden gesetzlichen Witwenrente ermöglichen, evtl. Freibeträge o.ä.? Oder ist der Grenzbetrag grundsätzlich der höchste Gesamtbetrag für gesetzliche Witwenrente und Unfallhinterbliebenenrente? Über eine kundige Antwort würde ich mich freuen. Viele Grüße Grenzbetrag

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.10.2012 | 15:12

Bei dem Grenzbetrag handelt es sich sozusagen um einen Höchstbetrag. Besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf eine Rente aus der Unfallversicherung und der Rentenversicherung wird die Rente aus der Rentenversicherung nur soweit geleistet, bis die Summe beider Leistungen den Grenzbetrag erreicht. Freibeträge o.ä. gibt es nicht. Der Grenzbetrag beträgt für alle Renten 70 % eines Zwölftels des der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegenden Jahresarbeitsverdienstes, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor (für die Witwenrente also 1,0 im Sterbevierteljahr, anschließend 0,55 (neues Recht) bzw. 0,6 (altes Recht).

Ein höherer Grenzbetrag wird nur zugrunde gelegt, wenn bereits am 31.12.1991 Anspruch auf Rente bestand (§ 266 SGB VI)

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