Hallo Nicolchen,
Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall können hier im Forum nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich wird die Rentenversicherung natürlich auch die Anrechnung der Unfallrente überprüfen, wenn sich Änderungen beim Jahresarbeitsverdienst der BG ergeben. Normalerweise sollte die BG dies der Rentenversicherung mitteilen, es kann aber nicht schaden, wenn Sie von sich aus ebenfalls den Rentenversicherunsgträger informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung