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Experten-Antwort

Grenzbetrag Unfallrente und Altersrente wurde falsch berechnet.

von Nicolchen17.08.2023 | 20:19
504 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor dem Sozialgericht die Klage gegen die BG wegen der Berechnung meines Jahresarbeitsverdienstes gewonnen. Die Beklagte wird verurteilt, den Jahresarbeitsverdienst des Klägers unter Berücksichtigung der von der Kammer aufgeführten Billigkeitsgesichts- punkten festzustellen und die gewährte Verletztenrente neu zu berechnen. Ich bin seit 2020 in Erwerbsminderungsrente von der mir jeden Monat fast 200€ wegen des Grenzbetrages abgezogen werden. Bekomme ich dieses Geld von der Rentenversicherung zurück erstattet,wenn der JAV unter dem Grenzbetrag liegt? Muss ich mich an die Rentenversicherung wenden,oder geht nach der Meldung de neuen JAV von alleine? Grüße Nicolchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicolchen,

 

Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall können hier im Forum nicht beantwortet werden. 

Grundsätzlich wird die Rentenversicherung natürlich auch die Anrechnung der Unfallrente überprüfen, wenn sich Änderungen beim Jahresarbeitsverdienst der BG ergeben. Normalerweise sollte die BG dies der Rentenversicherung mitteilen, es kann aber nicht schaden, wenn Sie von sich aus ebenfalls den Rentenversicherunsgträger informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Abschlägeam 17.08.2023 | 21:28
Was sagt denn Ihr Anwalt dazu, der ja Ihre Akte und Ihr Verfahren kennt??? Und vor allem auch die Zahlen, um die es dann bei der Korrektur geht (Höhe der BG-Rente). Sofern Sie ein rechtskräftiges Urteil vorliegen haben, können Sie es an Ihre zuständige DRV senden, die weiß dann auch, was zu tun ist und ob sich die Beträge ändern und ob Sie eine Erstattung erhalten werden oder eben doch nicht.
abwartenam 18.08.2023 | 06:31
Die DRV kann nur mit den Daten rechnen, die die BG ihr vorgibt. Sie müssen also erstmal den neuen Bescheid der BG abwarten. Im Normalfall teilt die BG der DRV die neuen Daten automatisch mit. Dann würde auch die DRV von selbst neu rechnen. Ob sich eine Nachzahlung ergibt und ggf. in welcher Höhe, darüber bekommen Sie von der DRV ebenfalls einen Bescheid.
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