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Experten-Antwort

Grenze Minijob auf 450€ hoh

von ;-)18.10.2012 | 12:19
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, stimmt es das die Grenze von 400€ auf 450€ ab 2013 erhöht wird? Was hat das dann für Folgen für EUrente? Habe volle EURente, darf ich dann nur 400€ dazuverdienen oder auch 450€? Was bedeutet ,dass dann Rentenpflicht besteht wenn ich eh schon Renterin bin? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Geringfügigkeitsgrenze in § 8 Abs. 1 SGB IV von 400 Euro auf den Betrag von 450 Euro anzuheben. In diesem Zusammenhang ist auch geplant, die Hinzuverdienstgrenzen entsprechend anzupassen. Sofern Ihr Verdienst die alte 400-Euro-Grenze oder gegebenenfalls eine zukünftige 450-Euro-Grenze innerhalb einer Dauerbeschäftigung überschreitet, werden Sie in der Rentenversicherung trotz Ihres Erwerbsminderungsrentenbezugs versicherungspflichtig. Allerdings sind bis zu einem Entgelt von 800 Euro (bisher) bzw. 850 Euro (geplant) Beiträge nur aufgrund der sog. Gleitzonenregelung zu zahlen.

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8 Antworten

die Hermineam 18.10.2012 | 12:39
Warte erst mal ab, ob das entsprechende Gesetz überhaupt durchgeht. Politiker reden viel und machen bzw. setzen wenig um. Das meiste von denen ist nur Selbstdarstellung ohne die Absicht real was zu ändern. Wahrscheinlich hat dann die FDP noch andere Vorstellungen und vielleicht muß die Sache noch in den Bundesrat. Und das kann dauern bis jeder von denen seinen stinkenden Senf dazugegeben hat. Und vielleicht hat der türkisch-grüne Özdemir noch was auszusetzen. Denn türkische Interessen werden bei der Merkel vorrangig berücksichtigt. Also warten wir erst mal Weihnachten 2012 ab.
Paul Wieslocham 18.10.2012 | 12:42
Ja, der schwäbische Türke Özdemir mit deutschen Pass, das ist mein Liebling unter den Politikern. Aus dem kann noch viel werden.
Schießl Konradam 18.10.2012 | 22:51
Bin sicher, die Erhöhung kommt. Es wird wohl so werden, der Zuverdienst für bereits in Rente befindliche Personen, bisher 400 wird wohl auch auf 450 erhöht werden. Hier bezüglich der Zuzahlung von 4% zu den Arbeitgeberbeitrag von 15% auch vom be- ereits Rentner nicht zu verlangen wäre wohl zu aufwendig. Zumall es künftig so werden wird, auomatisch muß der AN. die Zuzahlung leisten, aus 450 Euro 18,00 monatliche Be- lastung. Wer dies aber nicht will, muss dies erklären. Rentenwert 28,07 : 32446 x 5400 4,67 mehr spätere Rente und 3,69 ohne 4% Zu- zahlung.
;-)am 19.10.2012 | 19:23
Hallo Konrad, vielen Dank für die tolle Erklärung. Das macht alles Sinn.
Rubiconam 21.10.2012 | 12:31
Ja, Sinn oder Unsinnn? Auf jeden Fall benutzen Merkel wie Steinbrück die Rentenversicherung als Gieskanne für Ihre Sozialpolitik und halten den Rentnern ihre rechtmäßige Rentenhöhe vor. Paladine wie Kauder oder Puffala haben sie ja genug, die ihre Lügen zu verbreiten.
;-)am 21.10.2012 | 19:19
Ja das mag stimmen. Aber wir müssen uns halt an die Gesetze halten. Und ja, dass wir die ganzen Abzüge haben stinkt mir auch aber .......
Schießl Konradam 21.10.2012 | 19:35
Zitat von ;-) anzeigenausblenden
Will nicht unnötig nachbohren, gestatten Sie den Hinweis, beim Verdienst auf Steuerkarte gilt der Hälfteanteil, nur bei der Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber 0,90 % weniger. Beim Minjob, jetzt noch 400 zahlt der Ar- beigeber mit 30% die Gesamtbeiträge.
;-)am 23.10.2012 | 13:44
Vielen dank an das Expertenteam für Antwort. Wenn ich es richtig verstehe darf ich als EUrentnerin dann 450€ hinzuverdienen. Wenn es überschritten werden sollte dann gelten die gleichen Bestimmungen wie jetzt bei 400 € ( z.B. 2x im Jahr darf man es überschreiten) Ich verstehe nur nicht was die Gleitzone damit zu tun hat. Oder bin ich dann 2013 automatisch versicherungspflichtig? Danke für Aufklärung
Deutsche Rentenversicherung
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