Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Grenzgänger/Antrag auf Teil-EU-Rente bzw Leistungen zur Teilhabe am A. trotz Kündigung

von Ela25.09.2008 | 19:31
1124 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Arbeite seit 18 J in der gleichen Fa. in D,wohne in F.,seit 10 J chron.krank,Schwerbehinderung 70%.Neuer Inhaber hat Antrag beim Integrationsamt auf Kündigung gestellt,weil ich 3 W in REHA (sollte seit 2 J gemacht werden,ging aus personellen Gründen nicht)war und seit 7 Wo krank geschrieben bin (nach Zusammenbruch wg Verschlechterung des Gesundheitszustands durch zu viel Arbeit +Umstellung der Arbeitsabläufe;nach Inhaberwechsel wurde Personal aufs Minimum reduziert).Die REHA hat nur bewusst gemacht,dass es so nicht weitergehen kann.Habe ich als Grenzgänger überhaupt eine Möglichkeit Antrag auf Teilhabe am A. zu stellen bzw auf Teil EU Rente,wenn die Kündigung vollzogen ist (Kleinbetrieb)?Arbeitgeber möchte nichts umstellen,kann so jemanden wie mich nicht gebrauchen!Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im wesentlichen kann ich mich den Ausführungen von "Schade" anschließen.

1 Antworten

Schadeam 26.09.2008 | 10:01
zunächst rate ich Ihnen dringend, sich bei der Ihrem Arbeitsort nächstgelegenen Beratungsstelle der RV intensiv zu erkundigen - Sie sind wohl nicht der einzige "Grenzgänger zu Frankreich", insofern wissen die Mitarbeiter dort wie es läuft. Grundsätzlich haben Sie natürlich immer die Möglichkeit eine Rente zu beantragen und auch bei einer Kündigung die Möglichkeit sich arbeitslos zu melden. Wo diese Anträge zu stellen sind (wg Frankreich) wissen die Berater vor Ort. Und auch die Geschichte mit einer etwaigen "Teilhabe" ist im dt - franz. Grenzgebiet garantiert geregelt. PS: wie es medizinisch aussieht, die Chancen die Rente zu bekommen, etc - das besprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Ärzten. Vielleicht geht es ja auch "Nur um einen anderen Arbeitsplatz" weil Sie eigentlich die bisherige Arbeit noch machen könnten??
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026