Hallo Ösi,
bezüglich des weiteren Krankenversicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen, sich an die Krankenkasse zu wenden, da wir hier nur Stellungnahmen zu rentenrechtlichen Problematiken abgeben können.
Für die Rentenversicherung ist der Sitz der Arbeitsstätte maßgeblich für das anzuwendende Recht. Liegt die Arbeitsstätte in Deutschland ist somit auch die Deutsche Rentenversicherung zuständig.